Urteil: Keine Kunden-AnsprĂĽche nach BSI-Warnung vor Kaspersky
Nach der BSI-Warnung vor Kaspersky-Software gab es auch Schadensersatzklagen von deren Nutzern. Jetzt verneint das Landgericht MĂĽnchen einen solchen Anspruch.
- Tobias Haar
Die BSI-Warnung vor Software des IT-Security-Anbieters Kaspersky führt nicht zu einem Mangel einer auf Zeit überlassenen Software und damit zu Ansprüchen des Kunden, hat das Landgericht München I entschieden. Laut den Richtern liegt kein Mangel vor, "wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung in Bezug auf die Nutzung dieser Software ausgesprochen hat, weil die Software für Spionageaktivitäten missbraucht werden könnte". Öffentlich-rechtliche Sanktionen begründeten danach keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts.
Allerdings komme aus juristischer Sicht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn eine Softwarenutzung aufgrund von Sanktionen nicht mehr möglich sei. Das führe dazu, dass der Vertrag zwischen Softwareanbieter und Kunde angepasst wird. Im konkreten Fall musste der Anbieter einen Teil der bereits gezahlten Softwaremiete zurückzahlen. Das Urteil findet sich auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann nach § 7 BSI-Gesetz öffentliche Warnungen aussprechen, wenn Sicherheitslücken in IT-Programmen, Schadprogramme, Datenverlust oder sicherheitsrelevante IT-Eigenschaften von Produkten vorliegen. Am 15. März 2022 hatte das BSI kurz nach Ausbruch des Ukraine-Krieges vor Produkten des russischen IT-Sicherheitsdienstleisters Kaspersky gewarnt. Diese Warnung beschäftigt die Gerichte bis heute.
(fo)