Urteil: Studenten müssen Rundfunkgebühr für PC zahlen
Zwei Studenten, die sich in der Vorinstanz noch gegen den WDR durchsetzen konnten, unterlagen nun vor dem Oberverwaltungsgericht.
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute entschieden (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Zwei Studenten aus Münster hatten voriges Jahr in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, dieses Mal verloren sie.
Laut OVG kommt es nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wird. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden." Das OVG in Münster hat – wie zuvor in ähnlichen Fällen das OVG Koblenz und der VGH in Bayern – die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Siehe dazu auch:
- Urteil: Internet-Computer kostet Rundfunkgebühren
- Weiteres Urteil gegen PC-Rundfunkgebühren
- Oberverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC
- Weitere Urteile gegen PC-Rundfunkgebühren
- Gericht lehnt Rundfunkgebühren für gewerblichen Internet-PC ab
- Verein muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
- Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung
- Urteil: Für Büro-PC werden Rundfunkgebühren fällig
- Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
- Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
Zur GEZ-Gebühr für Rundfunkgeräte siehe auch
- Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen PC-Rundfunkgebühr nicht an
- Rücknahme der GEZ-Gebühr für PCs gefordert
- SWR geht gegen GEZ-Artikel der Süddeutschen Zeitung vor
- GEZ will Freiberufler und Selbstständige stärker kontrollieren
- Urteil: Tragbare Empfangsgeräte im Ferienhaus sind GEZ-pflichtig
- Die GEZ kassiert jetzt auch für den PC (2. Januar 2007)
(anw)