Urteil gegen Pelikan rechtskräftig

Im Patentrechtstreit um Tintenpatronen hat Pelikan auf eine Beschwerde gegen ein Urteil zugunsten von Canon verzichtet.

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Von
  • Frank Möcke

Canon hat in der ersten und zweiten Instanz eine Patenverletzungsklage gegen Pelikan Hardcopy Deutschland und Pelikan Hardcopy European Logistics & Services gewonnen. Im Zuge der Patentverletzungsklage hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im November letzten Jahres die Berufung zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt, nach dem Pelikan Canons Europäisches Patent 0 879 703 in Deutschland verletzt habe. Pelikan ist danach zur Unterlassung patentverletzender Handlungen verpflichtet, hat über die Verletzungshandlungen Rechnung zu legen, Schadensersatz zu zahlen sowie die entsprechenden Tintenpatronen zu vernichten. Weil Pelikan keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig.

Pelikan hat allerdings im Juni 2003 einen Einspruch gegen das genannte Patent beim Europäischen Patentamt eingelegt. Dessen Einspruchsabteilung hat zwar mit Entscheidung vom 1. Juli 2005 das Patent aufrechterhalten, gegen diese Entscheidung läuft jedoch das Beschwerdeverfahren weiter. (fm)