Urteil: Xhamster.com muss ohne Einwilligung hochgeladene Amateurpornos löschen

Die Betreiber der Pornoseite Xhamster.com müssen nach einem Urteil aus den Niederlanden Amateurpornos löschen, wenn keine Einwilligung der Gezeigten vorliegt.

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(Bild: Shutterstock/Empirephotostock)

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Herbe Gerichtsniederlage für das Pornoportal Xhamster: Ein niederländisches Bezirksgericht in Amsterdam hat entschieden, dass Amateurpornos von der Seite genommen werden müssen, wenn darin Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden vorkommen, die keine Einwilligung zur Veröffentlichung der Inhalte gegeben haben. Ferner dürfe Xhamster-Betreiber Hammy Media auch generell keine Amateurpornos in den Niederlanden mehr zeigen, bei denen solche Einwilligungen nicht von allen gezeigten Personen vorlägen, unabhängig von deren Wohnsitz.

Das Pornoportal hat laut Gericht nun drei Wochen Zeit, das abrufbare Videomaterial entsprechend zu durchforsten und gegebenenfalls Inhalte zu löschen. Sollten danach noch entsprechende Inhalte vorhanden sein, drohen laut dem Urteil Strafen: Pro Video seien 10.000 Euro Bußgeld zu zahlen, sofern der Inhalt nach Aufforderung nicht offline genommen werde, zuzüglich weiterer 500 Euro für jeden Tag der Abrufbarkeit. Die maximale Höhe des Zwangsgeldes pro Video betrage 30.000 Euro.

Kläger war in dem Fall die niederländische Organisation Kinderschutzorganisation EOKM, die sich unter anderem dem Kampf gegen Missbrauchsaufnahmen verschrieben hat. Wie Nltimes berichtet, konnte die Organisation auch schon ein ähnliches Urteil gegen die Pornosite vagina.nl erstreiten, das die Verbreitung heimlich gemachter Aufnahmen untersagte.

Hammy Media hat sich dem Urteil zufolge unter anderem damit verteidigt, dass man im Oktober 2021 strengere Vorgaben für Inhalte auf Xhamster.com eingeführt habe. Damit habe man auf Verschärfungen der Nutzungsregeln des Kreditkartenanbieters Mastercard reagiert. 2020 hatte das Vorgehen von Mastercard und Visa auch schon das Pornoportal Pornhub zur Löschung von Millionen Videos und strengerer Moderation veranlasst.

Seit Xhamsters Regeländerung dürften nur noch professionelle Produzenten sowie mit Identitätsnachweis verifizierte Mitglieder Inhalte hochladen. Würden in den Inhalten auch andere Personen außer dem Uploader gezeigt, müssten von diesen Einverständniserklärungen vorliegen. Ein Moderationsteam prüfe danach den Upload auf illegale Inhalte. Für die zehn im Verfahren behandelten Filmbeispiele, die EOKM eingebracht hatte, konnte Hammy Media aber kein vollständiges Einverständnis nachweisen. Wegen Verstoß gegen Datenschutzregeln und mit Verweis auf ein Urteil aus dem Jahr 2021 urteilte die Kammer gegen Hammy Media.

Arda Gerkens, Direktorin von EOKM, begrüßte laut Pressemitteilung das Urteil: "Ich bin froh, dass das Gericht erneut bestätigt hat, dass diese Art von Amateurbildern nicht einfach online gestellt werden darf. Die Verbreitung von Nacktbildern auf diese Weise muss gestoppt werden, und alle Pornoseiten spielen dabei eine Rolle". EOKM zufolge habe das Urteil weitreichende Folgen für Xhamster.com – seien doch Millionen von Videos auf der Seite online, ohne dass es eine ausdrückliche Genehmigung der abgebildeten Personen gebe. Gerkens kündigte auch Erwägungen an, rechtliche Schritte gegen weitere Pornoseiten einzuleiten.

(axk)