VG Wort wirft Druckerherstellern im Streit um Abgaben Verschleppungstaktik vor
Die Verwertungsgesellschaft sieht ihre Position im Streit um Vergütungspauschalen durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart rundweg bestätigt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) geht zuversichtlich in die nächste Runde im Rechtsstreit um Urheberrechtsabgaben gegen Hewlett-Packard und andere Druckerhersteller. Das Argument, Drucker und Plotter seien keine Vervielfältigungsgeräte und würden nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt, sei durch Urteile genügend entkräftet worden, heißt es in einer Mitteilung der Verwertungsgesellschaft (PDF-Datei).
Aus der Sicht des VG-Wort-Geschäftsführers Ferdinand Melichar stellt sich die Lage so dar: "Während Hersteller und Importeure von Kopiergeräten darauf drängen, zukünftig private und sonstige eigene Vervielfältigungen grundsätzlich zu verbieten, stellt die geltende Gesetzgebung einen gerechten Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen von Nutzern und Urhebern her." Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hatte vergangene Woche hingegen mitgeteilt, kein anderes europäisches Land belaste die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben. Damit hatte der Verband ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Gunsten der VG Wort kommentiert, das ein Urteil der Vorinstanz bestätigte.
Die Vergütungspauschale für Drucker ist laut VG Wort bereits durch Schiedsstellenentscheidungen bestätigt worden. Nun wirft die Verwertungsgesellschaft den Importeuren und Herstellern von "urheberrechtspflichtigen Geräten" eine Verschleppungstaktik vor. Es gehe ihnen hauptsächlich darum, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen. Hewlett-Packard habe deshalb nicht wie von der VG Wort vorgeschlagen die OLG-Instanz ausgelassen und sich nicht direkt an den Bundesgerichtshof gewandt. Von Seiten des Bitkom hieß es vorige Woche, HP werde vermutlich Revision gegen das OLG-Urteil einlegen. (anw)