Verbraucherzentrale warnt vor online-wohngeld.de
Die Seite online-wohngeld.de behauptet, Anträge an zuständige Behörden weiterzuleiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Abzocke.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt aktuell vor dem Angebot online-wohngeld.de. Das erweckt demnach den Eindruck, dass Interessierte dort Wohngeld beantragen könnten. Dem ist nicht so, zudem kostet das auch noch Geld, erklärt der vzbv.
Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW erörtert der vzbv, dass die Webseite mit "Wohngeld jetzt online beantragen" Verbraucherinnen und Verbraucher glauben lässt, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Es werde aber nicht deutlich, dass im Anschluss eine Rechnung in derzeitiger Höhe von 29,99 Euro zu begleichen sei und der Antrag gar nicht an eine zuständige Behörde weitergeleitet werde. Am Ende ist das Geld futsch, und Bedürftige haben gar keinen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Konkrete WarnungsgrĂĽnde des vzbv
"Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten", erklären die Verbraucherschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt konkret, weil kein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt wird. Die Webseitenbetreiber behaupten, es würden "formlose fristwahrende Erstanträge" erstellt. Diese Einschätzung teilt der vzbv nicht, die Webseite helfe nicht bei der Wahrung von Fristen.
Außerdem lasse sich bei normaler Bildschirmauflösung der Preis nicht wahrnehmen, sondern potenzielle Interessenten würden eher oben auf der Seite direkt auf "Jetzt beantragen" klicken. Daraufhin scrollt die Seite zum Eingabeformular hinunter. Der Preis wird in der Nähe der Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" nicht genannt. Eine klare Kommunikation, was die Webseite für Nutzerinnen und Nutzer leiste, finde nicht statt.
Der vzbv gibt den Tipp, dass Bedürfte unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle ihrer Gemeinde stellen sollen, um keine weitere Zeit zu verlieren, da Wohngeld erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt werde. Die Verbraucherschützer haben den Webseitenbetreibern eine Abmahnung wegen unzureichender Informationen geschickt und ziehen je nach Reaktion eine Unterlassungsklage in Betracht. Auch eine Sammelklage befinde sich in Prüfung, an der sich Betroffene beteiligen können, sollte sie zustande kommen.
Vor rund zwei Wochen warnte die Verbraucherzentrale NRW vor vermehrt auftauchenden Fake-Shops, die Opfer mit billigem Brennholz oder Heizöl ködern.
(dmk)