Verdeckte Spionage: Bundesnetzagentur zieht drei Spielzeuge aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur betrachtet neben einer Puppe einen Roboter und einen Panzer als "verbotene Sendeanlage".

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Diesen WLAN-Teddy hat die Stiftung Warentest als "unsicher" eingestuft.

(Bild: Dragon)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesnetzagentur hat drei vernetzte Spielzeuge als "verbotene Sendeanlage" eingestuft. Sie dürfen hierzulande nicht vertrieben und genutzt werden, da sie tief in die Privatsphäre der Anwender eingreifen, erklärte die Bundesregierung in Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Bekannt war, dass die Regulierungsbehörde die Puppe "My Friend Cayla" 2017 aus dem Verkehr gezogen hatte. Sie nimmt über ein Mikrofon Kinderfragen auf und schickt sie in die Cloud, um Antworten zu ermöglichen. Das zweite betroffene "Smart Toy" ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Roboter, der ebenfalls mit dem Nachwuchs kommuniziert haben soll. Betroffen sei zudem ein ferngesteuerter Spielzeugpanzer, der Bilder aufnehme und übertrage.

Die grĂĽne Ex-Verbraucherministerin Renate KĂĽnast hatte schon vor einiger Zeit gefordert, dass die Bundesnetzagentur auch beim Roboter "i-Que" endlich aktiv werden solle. Die Stiftung Warentest hatte zuvor dieses "intelligente" Spielzeug sowie den Toy-Fi-Teddy und den Roboterhund Chip zumindest als unsicher eingestuft, da sie sich ĂĽber ihre Apps auch von Dritten leicht kapern lieĂźen. Bei i-Que hatte die Bundesetzagentur im Sommer 2017 aber noch keinen offiziellen PrĂĽfbedarf gesehen.

Untersucht hat die Regulierungsbehörde Smartwatches für Kinder, die geeignet seien, Kinder und in der Nähe stehende Personen unbemerkt abzuhören. Eingeschritten ist sie hier im Anschluss aber nicht. Gesetzwidrig ist es nach Paragraf 90 TKG, wenn Objekte durch ihre Form einen anderen Gegenstand vortäuschten oder als Alltagsutensilien getarnt seien und dadurch das nicht öffentliche gesprochene Wort oder das Bild einer anderen Person unbemerkt aufnehmen können. Solche Geräte sind hierzulande auch ohne explizite Behördenanweisung verboten. Käufer und Händler müssen sie vernichten.

In der Vorweihnachtszeit hatte die Bundesnetzagentur erneut vor dem Kauf von intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen gewarnt, die die Privatsphäre verletzen, Funkstörungen verursachen oder die Gesundheit von Menschen gefährden. Erlaubt sei Spielzeug, das die Fragen eines Kindes beantwortet, ohne dafür eine Internetverbindung aufzubauen.

Verfüge eine Smartwatch zusätzlich zu einer normalen Telefonfunktion über eine Abhöreinrichtung wie "Voice Monitoring" oder eine verdeckte Möglichkeit zu Bildaufnahmen, sei sie hierzulande verboten. Dies gelte etwa auch für GPS/GSM-Tracker oder Leckerli-Automaten für Haustiere mit vergleichbaren Optionen. Auch EU-Forscher machen sich bereits Sorgen über eine "Robotifizierung der Kindheit" und das "Internet der Spielsachen". Die vom Bund geförderten Marktwächter digitale Welt beklagten angesichts vernetztem Spielzeug ein "Datenrisiko in Kinderhand".

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur seit 2017 in 5867 Fällen Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Google Shopping oder Real aufgefordert, verbotene Spielzeuge und Smartwatches zu entfernen. Allein 2019 war dies 3762-mal der Fall. Der Anteil der Ermittlungen aufgrund von externen Hinweisgebern liegt seit 2018 bei 0,51 Prozent. Zwischen 2017 und 2020 erhielt die Behörde 1472 Nachweise über Produktvernichtungen.

(anw)