Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft

Die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung ist laut den HauptbeschwerdefĂĽhrern Katharina Nocun und Patrick Breyer in sechs Punkten verfassungswidrig. Sie rufen dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde kostenlos anzuschlieĂźen.

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Von
  • Jan SchĂĽĂźler

Datenschutzaktivisten der Piratenpartei werden eine Verfassungsbeschwerde gegen die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung der Bestandsdatenauskunft einreichen. HauptbeschwerdefĂĽhrer sind die Themenbeauftragte fĂĽr Datenschutz Katharina Nocun und der Kieler Landtagsabgeordnete Patrick Breyer. Auf einer eigens dafĂĽr eingerichteten Website nennen sie die Neuregelung einen "verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung" und rufen alle BĂĽrger dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschlieĂźen. Durch die Auslegung als Sammelbeschwerde kommen auf die Teilnehmer keine Anwalts- oder Gerichtskosten zu. Nocun und Breyer legen sechs Argumente vor, auf deren Basis die Beschwerde erfolgt.

Vertreten werden die BeschwerdefĂĽhrer dabei von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits in einem frĂĽheren Verfahren rund 35.000 BĂĽrger bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die frĂĽher gĂĽltige, Ende 2007 in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Das Beschwerdeverfahren endete damals erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz gekippt.

Die aktuelle Neuregelung ist vor allem wegen Datenschutzbedenken massiv in der Kritik, unter anderem weil das Vorliegen einer konkreten Gefahr zur Legitimierung der Datenabfrage im Gesetz nicht klar geregelt ist. Ebenso wird die De-Mail als Mittel für vertrauliche Kommunikation mit Behörden damit in Teilen hinfällig.

Die Bundesregierung befand eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft fĂĽr notwendig, nachdem die bisherige Praxis, die auf einer gesetzlichen Grundlage von 2004 beruhte, im Februar 2012 in Teilen fĂĽr verfassungswidrig befunden wurde. (jss)