Verfassungsgericht erklärt Preisvorgaben für Mobilfunk für rechtens

Die vier großen deutschen Mobilfunkanbieter sind mit ihrer Klage gegen staatliche Preisvorgaben endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde gegen eine Anpassung der Terminierungsentgelte ab.

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Von
  • dpa

Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008. Der Bundesnetzagentur stehe bei ihrer Marktanalyse ein Beurteilungsspielraum zu, der nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden könne.

Gegen die Preisvorgaben durch die Bundesnetzagentur waren die vier Anbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde von T-Mobile wurde jetzt von den Karlsruher Richtern nicht zur Entscheidung angenommen (AZ: 1 BvR 1932/08).

Die Leipziger Richter hatten vor knapp vier Jahren in vollem Umfang Verfügungen der Netzagentur vom August 2006 bestätigt. Die Regulierungsbehörde hatte damals die Terminierungsentgelte zum November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich hatte sie angeordnet, dass die Entgelte künftig im Vorfeld genehmigt werden müssen. Eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlichen Kosten sei geboten, um den Interessen der Verbraucher Rechnung zu tragen. (jh)