Vernetzte Geräte verletzten meistens US-Verbraucherschutz

Die FTC erinnert Anbieter vernetzter Geräte daran, dass sie angeben müssen, wie lange sie für Softwareupdates sorgen werden. Die Compliance ist schlecht.

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Farbverändertes Bild eines leuchtenden Heizungsthermostaten, montiert an einer Innenraumwand

Das Symbolbild zeigt einen Thermostaten, der programmierbar sowie vernetzt war, bis der Hersteller zugesperrt und die notwendigen Server offline genommen hat.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Für 89 Prozent vernetzter Geräte geben deren Hersteller auf den Produktwebpages nicht an, wie lange sie Softwareupdates bereitstellen werden. Das hat die US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) in einer Stichprobe 184 verschiedener vernetzte Geräte festgestellt, von Überwachungskameras über Türschlösser und Waschmaschinen bis zu Hörgeräten. Bei 163 Geräten (88,6 Prozent) fehlten Angaben über die Dauer der Unterstützungslaufzeit ab Marktauftritt oder ein Ablaufdatum.

Damit verstoßen die Anbieter wahrscheinlich gegen US-Verbraucherschutzrecht. Darauf weist die Verbraucherschutz-Abteilung der FTC hin. Zwar gibt es im US-Recht keine allgemeine Gewährleistungspflicht, doch gelten für Produkte mit Verkaufspreisen von mindestens 15 US-Dollar bestimmte Auflagen des Magnuson-Moss Warranty Act. Dieses US-Bundesgesetz verlangt von Anbietern, im Verkehr mit Verbrauchern bestimmte Angaben zu Garantien zu machen.

Eine Pflicht, überhaupt Garantien zu gewähren, gibt es nicht. Allerdings können vernetzte Geräte ohne Softwareupdates schnell ihre Online-Anbindung verlieren, unsicher werden oder überhaupt den Betrieb einstellen. Dann können sich Werbeversprechen, wonach Geräte bestimmte Funktionen erfüllen, als unwahr erweisen. Dann könnte ein Verstoß gegen das erwähnte Garantiegesetz vorliegen. Bewirbt der Anbieter eine Funktionsdauer oder so etwas wie "lebenslangen Support", kann zusätzlich das allgemeine Verbraucherschutzgesetz FTC Act verletzt sein.

Nur bei 21 (11,4 Prozent) der 184 vernetzten Geräte der Stichprobe gab es auf der Produktwebpage Angaben zur Updatelaufzeit. Und diese Angaben waren dann manchmal noch sehr vage, etwa "lebenslanger Support", "solange ihr Geräte voll funktionsfähig ist" oder "kontinuierliche Softwareupdates". Überhaupt war die Information nicht immer leicht zu finden und beispielsweise in Spezifikationen, FAQ oder klein geschriebenen Fußnoten versteckt.

Für einige Geräte konnten die FTC-Mitarbeiter durch googeln Angaben zur Updatelaufzeit finden, manchmal auf anderen Webpages des Anbieters, bisweilen auf anderen Webseiten. Allerdings stimmten die dort gefundenen Angaben nicht immer mit den Aussagen des Anbieters (soweit bekannt) überein. In der EU müssen vernetzte Geräte mindestens für die Dauer der Gewährleistung (in der Regel zwei Jahre ab Verkauf) relevante Updates erhalten können.

FTC Staff Report: Smart Device Makers' Failure to Provide Updates May Leave You Smarting

(ds)