Verwertungsgesellschaft GEMA klagt gegen EU-Kommission

Die GEMA meint, die EU-Kommission schaffe mit ihrer Entscheidung gegen Gebietsbeschränkungen für Verwertungsgesellschaften eine "unerträgliche Rechtsunsicherheit". Zudem sei die kulturelle Vielfalt bedroht.

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Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission im Kartellverfahren gegen den internationalen Dachverband der Musik-Verwertungsgesellschaften (CISAC) eingereicht. Die EU-Kommission hatte Mitte Juli zwei Beschränkungen in Gegenseitigkeitsvereinbarungen unter den Verwertungsgesellschaften untersagt. Die GEMA rügt in ihrer Klage nun die fehlende rechtliche Bestimmtheit der Entscheidung und meint, die Kommission überschreite ihren Kompetenzrahmen. Die Entscheidung lasse nicht erkennen, welches Verhalten konkret untersagt sei und wie sich die Verwertungsgesellschaften verhalten müssen, um das untersagte Verhalten abzustellen, heißt es in einer GEMA-Mitteilung.

Die EU-Kommission will die Konkurrenz unter den Musikverwertungsgesellschaften fördern. Sie hatte deshalb im Februar 2006 ein Kartellverfahren gegen Musikverwertungsgesellschaften eingeleitet. Im Juli untersagte die Kommission Gebietsbeschränkungen, nach denen die Verwerter keine Rechte an Lizenznehmer außerhalb ihres Landesgebiets vergeben konnten. Auch sollen Urheber selbst eine Verwertungsgesellschaft auswählen dürfen oder wechseln können. Eine dem entgegenstehende Mitgliedsschaftsklausel wurde von der EU-Kommission verboten.

Neben der "unerträglichen Rechtsunsicherheit", die aus der Entscheidung der EU-Kommission hervorgehe, bemängelt die GEMA in ihrer Klage die "unzureichende und rechtsfehlerhafte Beweisführung der Kommission zur Verhaltensabstimmung im Rahmen von Art. 81 EG". In dem Artikel des EG-Vertrags sind die Wettbewerbsregeln festgelegt. Die Kommission habe übersehen, dass eine Wahrnehmung der Rechte durch die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften das effektivste System zur internationalen Rechtewahrnehmung darstelle.

Der von der Kommission angestrebte Wettbewerb um Nutzer als Folge einer Aufhebung der territorialen Beschränkungen in den Gegenseitigkeitsverträgen würde nach Auffassung der GEMA unvermeidlich einen Rückgang der urheberrechtlichen Vergütungen nach sich ziehen. Das sei nicht im Interesse der Urheber und Musikverlage und führe zu einem "nicht wiedergutzumachenden Schaden für die kulturelle Vielfalt", heißt es in einer GEMA-Mitteilung. (anw)