Vorerst keine Entscheidung im Würzburger Facebook-Prozess

Nachdem Anas M. ein Selfie mit der Kanzlerin machte, wird er als Terrorist verleumdet. Facebook will aber den geteilten Beiträgen mit falschen Behauptungen nicht hinterherjagen und muss deshalb vor Gericht.

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Kläger Anas M. (2.v.r.) mit seinem Anwalt Chan-jo Jun am Montag vor dem Würzburger Landgericht.

(Bild: heise online/joh)

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Von
  • dpa

Das Landgericht Würzburg hat am Montag die aufsehenerregende Verhandlung zwischen Facebook und einem syrischen Flüchtling wegen verleumderischer Fotomontagen vertagt. Vor Gericht geht es um die Frage, in welchem Ausmaß Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Facebook wolle ein europaweites Löschen der beanstandeten Bilder und auch aller künftig vom Kläger gemeldeten Bilder prüfen, sagte einer der Anwälte des sozialen Netzwerks vor Gericht. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.

Der Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden war. Damit wurde der falsche Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden dennoch hundertfach geteilt. Die Tatsachen waren schon vor Prozessbeginn unstrittig, Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Anas M. wollte aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.

Eine ausführliche Analyse zu dem Verfahren lesen Sie demnächst auf heise online. (axk)