Wahlspenden-E-Mails: US-Richter verwirft Klage der US-Republikaner gegen Google

Ein US-Richter weist eine Klage gegen Google ab: Die Republikaner hatten geklagt, Google behandle ihre Wahlkampf-E-Mails schlechter als andere und filtere sie.

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Beijing,,China-,April,29,,2017:,Google,Sign,Is,Seen,At

(Bild: testing/Shutterstock.com)

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Ein Richter am US-Bezirksgericht für Südkalifornien hat einem Antrag Googles auf Klageabweisung stattgegeben und damit die Klage des Nationalkomitees der US-Republikaner (RNC) gegen den Digitalkonzern wegen gezielter Benachteiligung einer E-Mail-Kampagne abgewiesen. Nach den Kongresswahlen 2022 hatte sich das RNC darüber beklagt, dass seine Wahlkampfspendenaufrufe per E-Mail durch die Gmail-Spamfilter Googles blockiert wurden, während sonstige E-Mail-Provider sie zustellten. Ein spezielles Angebot Googles, Wahlkampf-Nachrichten zuvor gesondert zu kennzeichnen, nahm das RNC nicht an. Die Republikaner vermuteten hinter der Filterung eine gezielte Sabotage ihrer Kampagne, zudem am wichtigen Monatsende, wenn Spendenaufrufe besonders erfolgreich seien. Im Oktober vergangenen Jahres reichten sie Klage ein (Az. 2:22-at-01077.)

Google wiederum beantragte, die Klage abzuweisen. Dem kam Richter Daniel Calabretta nun nach, wie am Donnerstag bekannt wurde. Er hielt den Fall zwar für "knapp", doch habe das RNC nicht hinreichend dargelegt, dass Google böswillig gehandelt habe, heißt es in der Begründung des Gerichts. Calabretta fand auch deutliche Worte in Richtung Google: Er halte es für besorgniserregend, dass der Spamfilter der Firma ungleiche Auswirkungen auf die E-Mails politischer Parteien habe. Google sei sich dieser Voreingenommenheit bewusst und sei bislang nicht in der Lage, sie zu korrigieren.

Andererseits hätten auch die Filter anderer Unternehmen politische Voreingenommenheit gezeigt und ein Abschalten des Filters sei für die Nutzer schädlich. In diesem Fall, sagte Calabretta, sei Googles Spamfilter im Großen und Ganzen zwar unvollkommen, jedoch moralisch nicht zu beanstanden.

Der Richter gestand dem RNC zu, die Klage in veränderter Form erneut einzureichen, sie müsse dann jedoch deutlich anders ausfallen, damit man vorankomme. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass Google gemäß Abschnitt 230 des Telekommunikationsgesetzes von 1996 immun sei, das heißt, Google habe hier gutgläubig gehandelt, als es durch den Spamfilter die E-Mails des RNC aussortieren ließ. Der Richter wies zudem das Ansinnen des RNC ab, Google als Netzbetreiber zu behandeln: Ein E-Mail-Provider sei kein Netzbetreiber, hieß es dazu.

Man werde von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Klage erneut einzureichen, sagte die RNC-Vorsitzende Ronna McDaniel. Sie bezeichnete die Klage als wichtig im Vorgehen gegen die großen Tech-Unternehmen, die gegenüber den Konservativen feindlich eingestellt seien. Das RNC war bereits vor der Bundeswahlkommission mit einer Beschwerde in dieser Sache gescheitert. (tiw)