Wasserstoff: Deutschland darf 3 Milliarden Euro Beihilfe zum Kernnetz leisten

Netzbetreiber sollen günstige Darlehen bekommen, um zu Beginn des Wasserstoff-Hochlaufs mögliche Verluste zu decken. Die EU-Kommission stimmt dem zu.

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Wasserstoff-Leitung

(Bild: FNB Gas)

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Deutschland darf 3 Milliarden Euro Beihilfe für den Bau von Fernleitungen für das künftige Wasserstoffkernnetz leisten. Das Vorhaben diene den Zielen der Wasserstoffstrategie der EU und des Pakets "Fit für 55", begründet die EU-Kommission ihre Entscheidung. Ohne die Fernleitungsinfrastruktur könne erneuerbarer Wasserstoff für die Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte im November 2023 die Pläne für das deutsche Wasserstoffkernnetz vorgestellt. 9700 Kilometer Leitungen sollen zwischen Industrie, Speichern und Kraftwerken entstehen. Dafür werden bestehende Erdgasleitungen umgestellt und neue Leitungen sowie Verdichterstationen gebaut.

Entwurf für das Wasserstoffkernnetz

(Bild: FNB Gas)

Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb gehen und das gesamte Kernnetz 2032 fertig sein. Demnach erwarte Deutschland zu Beginn wenige Netznutzer, sodass die Entgelte zunächst niedriger sein werden als zur Deckung der Kosten erforderlich, erläutert die EU-Kommission. Mit den Beihilfen sollen die Nutzung des Netzes und der Hochlauf des Wasserstoffmarkts gefördert werden.

Bau und Betrieb des Wasserstoffkernnetzes werden von den Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreibern finanziert, die von der Bundesnetzagentur ausgewählt werden. Die Beihilfe wird in Form einer staatlichen Garantie gewährt, durch welche die Fernleitungsnetzbetreiber günstigere Darlehen erhalten können, um zu Beginn der Hochlaufphase Verluste zu decken.

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen liegen. Sie müssen bis 2055 zurückgezahlt werden; Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen können an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff angepasst werden. Die 3 Milliarden Euro entsprechen den zusätzlichen Finanzierungskosten, welche die Fernleitungsnetzbetreiber ohne die staatliche Garantie tragen müssten.

(anw)