Websperren drohen: JugendmedienschĂĽtzer gehen gegen YouPorn & Co. vor

Die Kommission fĂĽr Jugendmedienschutz (KJM) hat drei Porno-Portale mit Sitz in Zypern beanstandet. Reagieren sie nicht, sollen deutsche Provider agieren.

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Websperren drohen: JugendmedienschĂĽtzer gehen gegen YouPorn & Co. vor

(Bild: George Rudy/Shutterstock.com)

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Drei Anbieter pornografischer Inhalte mit Sitz in Zypern haben blaue Briefe aus Deutschland bekommen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Betreiber der Porno-Portale vorige Woche offiziell beanstandet, wie die Münchner Aufsichtsbehörde am Montag mitteilte. In allen drei Fällen habe sie Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und entsprechende Maßnahmen beschlossen.

Handeln soll es sich nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) um die Erotik-Plattformen YouPorn, Pornhub und Mydirtyhobby. Sie gehören zum Konzern Mindgeek, der in Luxemburg sitzt. Die KJM wirft ihnen vor, "pornografische Inhalte frei zugänglich" zu machen, "ohne sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten". Sie untersagt es den Betreibern, die Telemedien-Angebote "in der vorliegenden Form" weiter zu verbreiten.

Laut JMStV dürfen pornografische Angebote im Internet nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die über vorgeschaltete Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann. Den Stein ins Rollen gebracht hatte in dem Fall die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (NRW). Diese habe in den drei Verfahren seit 2019 bereits "einen langen Weg der Information und Konsultation verschiedenster Akteure im In- und Ausland beschritten", erklärte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann. Dazu habe auch "eine Anhörung der Anbieter in Abstimmung mit der zypriotischen Medienaufsichtsbehörde" gehört.

Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelinge, die Betreiber "zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen", zeigte sich Eumann entschlossen, "den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen". Im Zweifel gelte es, "bislang ungenutzte Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bis hin zu Sperrverfügungen" gegen hiesige Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone in Erwägung zu ziehen. Diese müssten dann nach einem weiteren entsprechenden Beschluss enorme Anstrengungen ergreifen, um die Portale hierzulande nicht mehr zu verbreiten.

Kinder und Jugendliche nutzten für den Zugriff auf Apps und Webseiten mittlerweile überwiegend mobile Endgeräte, die die elterliche Kontrolle erschwerten und auf denen technische Schutzmaßnahmen noch nicht ausreichend griffen, begründet die KJM ihren Ansatz. Damit gehe "ein deutlich erhöhtes Risiko der Konfrontation mit pornografischen Inhalten einher, deren Anbieter keine Verantwortung für den Jugendschutz übernehmen".

Zugleich räumt die Behörde ein, dass "die Rechtsdurchsetzung bei Anbietern mit Sitz im Ausland grundsätzlich schwieriger" sei. Die Mindgeek-Holding soll ein Geflecht aus über 35 Tochterfirmen in mehreren Ländern betreiben, die Domains der Portale könnten ständig wechseln.

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Entwickeln dürfte sich so bei den angedrohten Websperren ein Wettlauf zwischen Hase und Igel. Das Instrument ist generell seit Jahren heftig umstritten, da es nicht genau justiert werden kann. Einerseits könnte es zu einem Overblocking kommen, andererseits lassen sich vor allem Blockaden auf Basis des Domain-Name-Systems (DNS) recht einfach auch durch wenig technisch versierte Nutzer umgehen.

Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Konferenz der Landesmedienanstalten, kündigte an, die mit dem Testballon gewonnenen Erfahrungen auch in die laufende Debatte auf europäischer Ebene über eine schärfere Haftung von Providern einbringen zu wollen: "Wer mit der Verlagerung seines Geschäftssitzes ins europäische Ausland versucht, unsere Jugendschutzstandards gezielt zu umgehen, wird damit scheitern", meinte er. "Bei der Gefährdung zentraler gesellschaftlicher Schutzgüter gehen wir auch innerhalb Europas gegen entsprechende Anbieter vor." Die Verfahrenswege können aber "noch optimiert werden".

(mho)