Datenschützerin: Keine grundlose Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten
Die Forderungen für mehr Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten und die Aussage, dass Datenschutz kein Täterschutz sein soll, sehen Datenschützer kritisch.
Der Präsident des Schaustellerbundes, Albert Ritter, fordert mehr Videoüberwachung für Weihnachtsmärkte. Das sagte er der Rheinischen Post. Datenschutz sollte aus seiner Sicht kein Schutzschirm für Täter sein. Bei Datenschützern sorgen derlei Aussagen für Stirnrunzeln.
So auch bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, die seinen Aussagen widerspricht: "Der Datenschutz soll vielmehr sicherstellen, dass Freiheitsrechte mit Belangen der Sicherheit sorgfältig abgewogen werden. Die Gefährdungslage einiger attraktiver Weihnachtsmärkte in den großen Städten ist oft eine ganz andere als bei beschaulichen Tagesveranstaltungen auf dem Land".
Einschätzung der Gefährdungslage entscheidend
Grundsätzlich dürfen Polizei und Ordnungsbehörden Weihnachtsmärkte mittels Videoüberwachung kontrollieren. "Reine Vermutungen, dass so etwas passieren kann, reichen aber nicht aus, um mit einer großflächigen Überwachung eine erhebliche Grundrechtsbeschränkung für eine Vielzahl von Personen zu rechtfertigen", betont die Datenschutzbeauftragte. Daher sei die Einschätzung wichtig, ob die Gefährdungslage hinreichend sei.
Als Bedingung für mehr Videoüberwachung seien beispielsweise "Erkenntnisse aus früheren Veranstaltungen" erforderlich, die auf eine höhere Bedrohungslage hindeuten. "Oder es besteht eine konkrete Bedrohungslage, etwa weil ein Anschlag bereits angekündigt wurde," sagt Gayk.
(mack)