Bundesregierung will Urheberrechts-Abgaben für PC-Komponenten

Hintergrund: Im zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung an den Bundestag, der vom Kabinett verabschiedet wurde, wird gefordert, dass PC-Komponenten zukünftig der Vergütungspflicht unterliegen sollen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Hintergrund: In dem zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung an den Bundestag, der vom Kabinett verabschiedet wurde, wird gefordert, dass digitale Speichermedien zukünftig der Vergütungspflicht unterliegen sollen. Entsprechende Spekulationen gab es bereits seit längerem. Damit wären Urheberrechts-Abgaben auf alle digitalen Speichermedien wie zum Beispiel Festplatten oder Zip-Laufwerke fällig. Forderungen nach einem generellen Verbot digitaler Kopien, die von Verbänden der Geräteindustrie gestellt wurden, lehnt die Bundesregierung hingegen ab, da ein solches Verbot kaum durchsetzbar wäre und es beachtliche Gründe gebe, auch diese Art der Kopie für private Zwecke in sehr begrenztem Umfang und gegen angemessene Vergütung zuzulassen. Nach Auffassung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) würde ein Verbot von digitalen Privatkopien zudem der Werkpiraterie Vorschub leisten.

Welche PC-Komponenten genau damit in Zukunft der Abgabepflicht unterliegen sollen, will die Bundesregierung nicht im Einzelnen festlegen. Die ständig fortschreitende Entwicklung spreche gegen eine Regelung durch abschließende Auflistung konkreter Gerätetypen. Stattdessen plädiert die Regierung für möglichst abstrakte Generalregelungen, die nur Beispiele nennen und der Rechtsprechung die sachgerechte Einordnung neuer Fallgestaltungen überlassen. Da aber ausschließlich zur Vervielfältigung geeignete Geräte unter die Abgabe-Regelung fallen, dürften Geräte, die zur Aufzeichnung zwar notwendig sind, aber selbst nicht die Daten auch speichern können, wohl nicht abgabepflichtig werden. Gleichwohl wäre nach Ansicht des Kabinetts auf Grund der Stellungnahmen der einzelnen Verbände eine Vergütungspflicht für Geräte zu prüfen, die zur Reproduktion im Wege der Online-Kommunikation erforderlich sind – zum Beispiel Netzwerkkarten, Streamer, Raid-Systeme, Modems oder ISDN-Anlagen.

Die ZPÜ, die Inkasso-Firma der Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie zum Beispiel der Gema oder der VG Wort, hat bereits – offensichtlich in der Erwartung, dass die Empfehlungen der Bundesregierung auch vom Bundestag in geltendes Recht umgesetzt werden – von 15 großen PC-Herstellern, Importeuren und Händlern Auskunft darüber verlangt, wie viele PCs diese Firmen seit dem 1. Januar dieses Jahres verkauft haben.

Erheblich deutlicher als im Bereich der PCs wird der Vergütungsbericht im Bereich CD-R und CD-RW. Hier spricht sich die Bundesregierung für eine Vergütungspflicht aus, und unterstützt damit implizit die Anstrengungen der Gema im laufenden Muster-Verfahren gegen Hewlett-Packard (HP). In diesem Prozess wehrt sich HP gegen Forderungen, rückwirkend ab Anfang 1998 Abgaben auf alle verkauften CD-Brenner zu zahlen. Die Bundesregierung spricht sich desweiteren dafür aus, dass die Abgaben bei CD-RWs wegen der mehrfachen Überschreibbarkeit der Medien höher ausfallen sollten als bei CD-Rs, da hier nur eine einmalige Vervielfältigungsmöglichkeit gegeben sei.

Änderungen der bisherigen Abgabe-Regelungen soll es außerdem im Bereich der Bilderfassungsgeräte geben: Demnächst sollen alle Scanner der Abgabepflicht unterliegen. Bisher sind Scanner, die weniger als zwei Seiten DIN A4 pro Minute scannen können, von der Abgabe befreit. Da aber nach Ansicht der Regierung diese Grenze bei den meisten Scannern heute durch spezielle Treiber nur künstlich eingehalten werde und schnellere Treiber leicht verfügbar seien, solle diese Grenze fallen. Andererseits soll geprüft werden, inwieweit die bisher fälligen Summen zwischen 75 und 600 Mark pro Gerät noch zeitgemäß sind, da angesichts des technischen Fortschritts mittlerweile Abgabe und Kaufpreis gerade in den unteren Preissegmenten in einem teilweise deutlichen Missverhältnis stehen und die Anbieter in Deutschland unangemessen benachteiligen würden.

Teurer werden sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Zukunft sowohl Video- als auch Audio-Leercassetten. Bisher sind bei Videocassetten 17 Pfennig und bei Audiocassetten 12 Pfennig je Stunde Spieldauer fällig. In welchem Umfang hier erhöht werden soll, verschweigt der Vergütungsbericht, es wird jedoch empfohlen, die Anhebung im Audio-Bereich stärker als im Video-Bereich ausfallen zu lassen. Auch bei Audioaufzeichnungsgeräten komme eine maßvolle Erhöhung des Vergütungssatzes in Betracht.

Der Vergütungsbericht der Bundesregierung wird in Abständen im Auftrag des Bundestages erstellt, um über die Entwicklung und Angemessenheit von Vergütungen nach §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) und insbesondere der Anlage zu § 54 d Abs. 1 UrhG zu berichten. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte gegenüber c't, der Bericht sei vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag bereits zugeleitet worden; nach ihren Angaben soll die verabschiedete Fassung des Berichts in der nächsten Woche veröffentlicht werden. Auf dem Webserver des Bundesjustizministeriums ist aber bereits eine Fassung zu finden. (axv)