Weitere Lehrerin klagt gegen Lehrerbenotung im Internet [Update]

Eine Realschullehrerin fühlt sich durch die bei "Spickmich" online gestellte Bewertung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eine Klage einer Gymnasiallehrerin in der gleichen Sache hatte bislang keinen Erfolg.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 661 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Das Duisburger Landgericht verhandelt am heutige Mittwoch die Klage einer Realschullehrerin aus dem Kreis Wesel gegen die Betreiber des Internetportals spickmich. Auf dem Portal können Schüler ihre Lehrer in verschiedenen Kategorien benoten. Die Pädagogin fühlt sich laut dpa durch die dort online gestellte Bewertung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Erst Ende Januar hatte das Landgericht Köln eine vergleichbare Klage einer Gymnasiallehrerin abgewiesen. Benotungen in Kategorien wie "gut vorbereitet" oder "menschlich" seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte zwar nicht unbeschränkt, sondern finde seine Grenzen bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen, doch davon könne bei "Spickmich" nicht die Rede sein. "Durch die Bewertungen sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit", argumentierten die Richter.

Die Gymnasiallehrerin hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Das letztliche Ziel der Lehrerin, die von ihren Schülern anfangs lediglich mit der Gesamtnote 4,3 bewertet worden war, ist nach Angaben ihrer Anwälte eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht. Die Lehrerin hatte ihre Benotung schon 2007 per einstweiliger Verfügung stoppen lassen wollen, war aber vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Das OLG hatte das Urteil im November 2007 bestätigt und wird nun demnächst im sogenannten Hauptsacheverfahren entscheiden.

[Update]
Die Urteilsverkündung in dem neuerlichen Verfahren gegen "Spickmich" soll Mitte April erfolgen. Nach der Verhandlung am heutigen Mittwoch zeigte sich Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB, die "Spickmich" vertritt, zuversichtlich: Das Gericht habe deutlich zu erkennen gegeben, es teile die Auffassung des OLG Köln, das "Spickmich" in seinen bisherigen Entscheidungen als rechtmäßig beurteilte.

Siehe dazu auch: