Wenige Laptopdurchsuchungen bei US-Einreise

Laut Jahresbericht der Datenschutzbehörde des Department of Homeland Security sind an Flughäfen weniger Laptops durchsucht worden als von Datenschützern befürchtet.

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Bei der Einreise in die USA behält sich die dortige Grenzbehörde das Recht vor, elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops zu durchsuchen. Laut Jahresbericht der Datenschutzabteilung des US-amerikanischen Department of Homeland Security (DHS Privacy Office) finden Laptop-Durchsuchungen an US-amerikanischen Flughäfen offenbar weitaus seltener statt als befürchtet. Der Bericht bezieht sich auf die Aktivitäten der Abteilung zwischen Juli 2008 und Juni 2009.

Von 144 Millionen Reisenden, die zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 in die USA einreisten, mussten sich 3,1 Millionen einer zweiten Kontrolle unterziehen. In dem Zeitraum seien nur 1947 elektronische Medien durchsucht worden. Davon betrafen 696 Durchsuchungen Laptops. Selbst von diesen seien nicht alle Geräte gründlich ("in-depth") durchsucht worden. Manchmal sei das Gerät nur eingeschaltet worden, um zu testen, ob es tatsächlich gewesen sei, was es vorgab zu sein.

Neben den Durchsuchungen von Elektrogeräten spielt das gesteigerte öffentliche Interesse in Bezug auf Ganzkörperscanner an Flughäfen eine Rolle. Die "Transportation Security Administration" habe Schritte unternommen, den durch Nacktscanner verursachten Eingriff in die Intimsphäre der Reisenden etwas zu entschärfen, beispielsweise indem die betrachtende Person von der gescannten räumlich getrennt und das Gesicht im Scan unkenntlich gemacht werde.

Ferner hebt der Bericht juristische sowie die sicherheits- und datenschutzpolitische Bedenken bei der Nutzung sozialer Netzwerke durch Regierungsstellen hervor. Die DHS-Abteilungen für Datenschutz und öffentliche Angelegenheiten haben daher die "Social Media Roundtable Working Group" ins Leben gerufen. Sie soll sichergehen, dass der Einsatz von Web-2.0-Angeboten mit den Datenschutzgesetzen vereinbar ist. (akr)