Wenn Starlink und Oneweb einander in die Quere funken: Neue US-Funkregeln

Nicht-geostationäre Satelliten können einander die Funksignale stören. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, sagt die FCC – aber nicht auf Dauer.

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Eine runde Dishy-Antenne für Starlink steht in einer Wiese

Eine runde "Dishy"-Antenne für Starlink

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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US-Frequenzrecht für nicht-geostationäre Satelliten wird reformiert. Die Branche streitet schon lange darüber, was Betreiber solcher Satelliten tun müssen, wenn es auf gemeinsam genutzten Frequenzen zu gegenseitigen Störungen kommt. Das betrifft insbesondere die großen erdnahen Satellitenflotten von SpaceX (Starlink) und Oneweb, sowie potenzielle Neueinsteiger wie Amazon.com (Kuiper) und Telesat Canada. Am Freitag hat die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) dazu eine neue Verordnung veröffentlicht (FCC 23-29), in der Ergebnisse einer Konsultation eingeflossen sind.

Das neue Dokument beantwortet noch nicht alle Detailfragen, gibt aber drei Grundregeln vor: Erstens müssen alle Satellitenbetreiber in gutem Glauben mit einander über Prozedere zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen verhandeln. Tun sie das nicht, droht die FCC mit Geldstrafen, Lizenzeinschränkungen und sogar Lizenzentzug.

Zweitens wird das derzeit bestehende Verfahren der Aufteilung von Frequenzspektrum für den Fall, dass es zu Interferenz kommt, mit einer technischen Modifikation fortgeführt – es gilt aber nur noch für Satelliten, deren Funklizenzen gleichzeitig, also in der selben Vergaberunde, zugeteilt wurden. Denn, drittens, haben früher lizenzierte Satelliten nun Vorrang vor später lizenzierten. Letztere müssen schon in ihrem Antrag auf Funkfrequenzrecht zeigen, wie sie die Funkrechte der bereits genehmigten Satelliten anderer Betreiber achten wollen.

Hier zieht die FCC aber eine zeitliche Grenze ein: Der Nachrang für Neueinsteiger gilt nur für zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ihrer Lizenz. Danach verlieren die älteren Betreiber ihren Vorrang, womit dann automatisch die Teilung droht: Klappt die gemeinsame Frequenznutzung nicht ohne namhafte Beeinträchtigungen, werden die Frequenzen aufgeteilt. Und das bedeutet in der Regel einen Verlust von Übertragungskapazität für alle Beteiligten.

Die erwähnte technische Modifikation betrifft die Art und Weise, mit der Interferenzen berechnet werden. Bislang galt eine Schwelle von maximal sechs Prozent Erhöhung der Rauschtemperatur, bevor Frequenzen aufgeteilt wurden. In Zukunft soll stattdessen die Verschlechterung des Datendurchsatzes entscheiden. Welcher Grenzwert dabei genau gelten soll, möchte die Behörde durch eine weitere Konsultation eruieren. Im Raum stehen drei Prozent, Interessierte können bis Anfang Juni ihre Meinung kundtun.

Dabei soll auch erörtert werden, wie zu verfahren sein soll, wenn mehrere Satellitensysteme einander stören. Schließlich frägt die FCC, ob es spezielle Regeln für die Zusammenarbeit geben soll, wenn die Zehn Jahre Vorrang für ältere Betreiber abgelaufen sind.

(ds)