Verbraucherzentrale gegen Amazon Prime Video: Kunden können in Klage einsteigen

Das offizielle Register für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Werbeunterbrechungen bei Prime Video ist eröffnet. Kunden können beitreten.​

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Bild des App-Symbols für Prime Video auf einem Mobile Device

Kundschaft, die nicht mit der neu eingeführten Werbung bei Amazon Prime Video einverstanden ist, kann sich nun an einer Sammelklage beteiligen.

(Bild: BigTunaOnline/shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Donnerstag eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Deutschland im einschlägigen Klageregister auf seiner Webseite öffentlich bekannt gemacht. Es geht um die Einführung standardmäßiger Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien auf Prime Video, dem Streaming-Dienst des Konzerns. Wer die Spots nicht sehen will, muss seit dem 5. Februar 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zum normalen Abopreis zahlen. Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können gegen die Maßnahme jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu der Sammelklage mit dem Eintragen in das Register anmelden. Das ist kostenfrei. Auch Prozesskostenrisiken bestehen für Verbraucher, die sich der Klage anschließen, nicht.

Für den Beitritt hat das BfJ ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da dadurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, für die es noch keinen Termin gibt. Nach erfolgter Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ eine Bestätigung per Post zu.

Die Verbraucherzentrale Sachsen begründete das Einreichen der Klage damit, dass es sich bei der Zusatzgebühr um eine einseitige Anpassung in bestehenden Verträgen handele. Dafür müsste der Anbieter eigentlich die Einwilligung seiner Abonnenten erfragen. "Das Ganze wurde der Kundschaft einfach per E-Mail nach Gutsherrenart mitgeteilt, ohne eine Zustimmung einzuholen", monierte Michael Hummel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale, im Februar. "So geht es nicht!" Zugleich betonte er: "Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr" und weiter: "Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann sich das durchaus lohnen. Wir rechnen mit mehreren Jahren Verfahrensdauer."

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Amazon zuvor bereits abgemahnt, das Unternehmen lenkte aber nicht ein. Der vzbv hat daher parallel eine Unterlassungsklage gegen die Änderungen bei Prime Video erhoben. Der Verband schätzt die Abo-Umstellung als versteckte, einseitige Preiserhöhung ein, die ohne das Plazet des Vertragspartners erfolgt. Mit ähnlichen Klagen hatte der vzbv schon Erfolg. Die Verbraucherschützer gingen etwa gegen Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen von Spotify und Netflix vor, die den Streaming-Diensten einseitige Erhöhungen der Abokosten eingeräumt hätten.

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ist beim Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig (Az: 102 VKI 1/24). Sie ist darauf ausgerichtet, dass Amazon Digital Germany den Kunden unabhängig davon, ob sie dem Vorhaben zugestimmt haben oder nicht, den jeweiligen Schadensersatz zahlt. Mit den Werbeunterbrechungen bei Prime Video folgt Amazon dem Vorbild der Wettbewerber Netflix und Disney+, die bereits Werbeabos in ihrem Portfolio haben. Anders als diese und Google bei YouTube Premium vertritt der Prime-Anbieter aber offenbar die Auffassung, dass es sich bei der geänderten Abostruktur nicht um eine Preisanpassung im eigentlichen Sinne handelt. Amazon kündigte jüngst an, im Basis-Abonnement für Prime Video deutlich mehr Werbung zeigen zu wollen.

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(are)