Marktbeherrschung und Datensammelei: Bundeskartellamt geht gegen Google vor

Nach Amazon und Facebook nun auch Google: Das Bundeskartellamt hat zwei Verfahren nach den neuen Vorschriften fĂĽr Digitalkonzerne eingeleitet.

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(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)

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Ist Google Wettbewerbs-gefährdend oder nutzt gar seine marktbeherrschende Stellung? Das Bundeskartellamt hat nun zwei Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, die dies überprüfen und gegebenenfalls Praktiken untersagen sollen. Hintergrund sind neu eingeführte Digitalvorschriften. Diese ermöglichen erst ein Eingreifen.

Die Verfahren richten sich gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, Google Ireland Ltd. in Dublin und den Mutterkonzern Alphabet Inc. in Mountain View, USA. Seit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Januar ist es dem Bundeskartellamt möglich, "in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen."

Zunächst muss in einem Verfahren die marktübergreifende Bedeutung festgestellt werden. Dazu erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einem Schreiben: "Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein." Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen nur schwer angreifbar. Google hat eine Vielzahl an Diensten. Auch in den USA gibt es eine Kartellklage der Regierung gegen das Unternehmen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Google die Vorherrschaft seiner Suchmaschine missbraucht und dadurch Verbrauchern geschadet hat. Weitere Klagen laufen und bringen Googles gesamtes Geschäftsmodell unter Druck.

In einem zweiten Verfahren beschäftigt sich das Bundeskartellamt mit ebenfalls mit eben jenen Datenverarbeitungskonditionen. Mundt sagt hierzu: "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf." Dabei lautet der Vorwurf auch, dass Google einen "strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten" hat. Als zentrale Frage nennt der Präsident eine ausreichende Wahlmöglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Eine der neuen Vorschriften besagt, dass die Nutzung eines Dienstes nicht unbedingt von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig sein dürfe. Im Rahmen dieser Untersuchung werde es auch um die Einstellungen zur Personalisierung bei Google gehen sowie die grundsätzliche Verarbeitung über die verschiedenen Dienste hinweg.

Laut Google sei die Auswahl an Diensten jedoch groß genug, niemand müsse also auf die Suchmaschine oder andere Google-Angebote zurückgreifen. Wiederholt hat Google bei Wettbewerbsvorwürfen auch schon gesagt, dass man eben die besten Dienste anbiete und deshalb die Menschen sie nutzten – keine marktmissbrauchenden Schritte seitens Google nötig wären. Gegenüber der dpa hat ein Sprecher nun gesagt: "Wir geben Menschen einfache Kontroll-Möglichkeiten, wie ihre Informationen verwendet werden, und wir begrenzen die Verwendung von persönlichen Daten."

Auch Klagen gegen Amazon und Facebook liegen beim Bundeskartellamt. In der aktuellen Aussendung heißt es abschließend auch, dass jene gegen Facebook derzeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegt. Zwar hatte das Bundeskartellamt dem sozialen Netzwerk mit seinen Tochter Einschränkungen bei der Datenverarbeitung auferlegt, doch Facebook ging dagegen vor – und das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der EuGH erst grundsätzliche Fragen klären müsse.

Bei Amazon handelt es sich konkret um den Vorwurf, dass der Onlinehändler unverhältnismäßig andere Händler vom Geschäft mit Markenwaren ausgeschlossen hat. Dies laufe über die Plattform Marketplace, bei der Markenhersteller Dritthändler ausschließen können. Prominentestes Beispiel sei Apple. Amazon führt seit Ende 2018 eine offizielle Verkaufslizenz und seit 2019 dürfen auch nur noch entsprechend autorisierte Händler Apple-Geräte über Amazon offerieren. Kleineren Anbietern ging dadurch etwa das Geschäft mit Gebrauchtgeräten verloren.

(emw)