Windows XP und die Anmeldepflicht

Microsofts Aktivierungstechnik zum Freischalten von Windows XP und Office XP unter der Lupe.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Softwareriese Microsoft hat eine neue Prozedur zum Schutz gegen illegale Softwarenutzung ersonnen: Wer künftig ein Office-Paket oder einen PC mit dem Betriebssystem Windows kauft, muss die Benutzung bei Microsoft anmelden, sonst funktionieren die Programme nach kurzer Zeit nicht mehr.

Mit der bevorstehenden Markteinführung von Office XP und Windows XP will Microsoft die so genannte Aktivierung zur Pflicht machen. Die Programme errechnen aus der Hardwareausstattung des Computers einen Code, den der Kunde an Microsoft übermitteln muss, um im Gegenzug einen Freischaltcode zu erhalten. Damit will Microsoft offenbar erreichen, dass die Software nur noch auf dem PC läuft, für den sie angemeldet worden ist. Nach Umbauten an der Hardware wird unter Umständen ein neuer Freischaltcode benötigt.

Microsoft versichert, dass der Kunde bei der Anmeldung anonym bleibe. Die Prozedur soll anfangs wahlweise telefonisch oder über das Internet abgewickelt werden. Wer aber wiederholt einen neuen Freischaltcode benötigt, kann diesen nur noch per Telefon einholen.

Ob das Verfahren überhaupt mit der deutschen Rechtslage vereinbar ist, hat der Münchner Rechtsanwalt Andreas Witte für c't untersucht. Der Jurist meldet Bedenken gegen die Beschneidung der Rechte des Softwarekäufers an. Rechnerbezogene Lizenzen hält er im Massengeschäft für unzulässig. Witte nennt außerdem Bedingungen, die Microsoft bei der Anmeldeprozedur in jedem Fall zu erfüllen habe. Demnach müssen Anrufe rund um die Uhr kostenfrei möglich sein. Es dürfen kein überflüssigen Vorspanntexte laufen, etwa Lizenzbelehrungen, und es darf keine Anlockung zur Preisgabe persönlicher Daten erfolgen. Die Datenschutzbestimmungen müssen strikt eingehalten werden. Der Hausjurist der deutschen Microsoft-Niederlassung sicherte die Einhaltung dieser Kriterien in einer Stellungnahme gegenüber c't zu.

Von der Anmeldung über das Internet rät c't wegen der mangelnden Transparenz des Verfahrens ab. Denn dabei überträgt die Software verschlüsselte Daten, deren Inhalt jeder Kontrolle entzogen ist. Der Aufwand für die Verschlüsselung von Daten, die im anderen Fall einfach per Telefon ausgetauscht würden, erscheint unplausibel. c't erinnert daran, dass der Softwareriese 1999 in einer ähnlichen Sache Fehler einräumen musste, nachdem er ertappt worden war: Bei der Online-Registrierung von Windows 98 wurden generell auch solche Daten übertragen, deren Übermittlung der Anwender ausdrücklich abgelehnt hatte.

Einen Schwerpunkt zu Windows XP, einschließlich einer Analyse der Aktivierungstechnik von Microsoft und der Beurteilung ihrer rechtlichen Zulässigkeit in Deutschland, bringt c't in Ausgabe 9/2001 (ab Montag, dem 23. April im Handel). (jk)