Worldcoin: Bundesinnenminsterium sieht Risiko in biometrischem Faktor

Wer an Worldcoin teilnehmen möchte, muss sich mit biometrischen Daten registrieren. Nach Meinung des Bundesinnenministeriums ist das ein Risiko und überflüssig.

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Mit den Orb genannten Geräten nimmt Worldcoin die kritisierten Iris-Scans vor.

(Bild: Worldcoin)

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Das Bundesinnenministerium hat sich kritisch über die mit der Kryptowährung Worldcoin verbundene Registrierung und Identifizierung geäußert. Wer an Worldcoin teilnehmen möchte, benötigt eine sogenannte World ID – für die wiederum ein Scan der Iris erforderlich ist. Dieses biometrische Merkmal könne jedoch bestimmte Menschen nachträglich vom Projekt ausschließen und berge das Potenzial für Missbrauch, so das Ministerium gegenüber dem "Spiegel".

Die Entwickler des Worldcoin-Projekts, an dem unter anderem Open-AI-Chef Sam Altman beteiligt ist, sieht im Iris-Scan einen großen Vorteil. Denn das Abbild des Auges sei auch unter hunderten Millionen Menschen einzigartig und somit individueller als andere biometrische Faktoren. Im Bundesinnenministerium befürchtet man jedoch, dass die Iris nach einer Erkrankung oder Verletzung des Auges abweichen könnte. Die entsprechende Person könne sich so nicht mehr authentifizieren und hätte so keinen Zugriff auf die eigene World ID mehr.

Auf Kritik stößt aber auch der Umstand, dass das Unternehmen den biometrischen Faktor kennen würde. Könnten Unbefugte Zugriff erlangen, sei die Sicherheit des Faktors nicht mehr gegeben. Worldcoin selbst verweist darauf, dass man sich an die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze halte und diese bereits in der Entwicklung berücksichtigt habe. Ob dies den Tatsachen entspricht, ist aber noch nicht bekannt. Denn die bereits im November 2022 gestartete Prüfung durch das zuständige Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht – die deutsche Worldcoin-Niederlassung sitzt in Erlangen – ist noch nicht abgeschlossen. Ebenso gibt es noch keine Ergebnisse der französischen Datenschützer. Auch die dortigen Behörden untersuchen, ob der Umgang mit persönlichen Daten den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Im Mittelpunkt steht dort die Frage, ob das Sammeln biometrischer Daten für einen derartigen Zweck überhaupt rechtmäßig sei.

Im Bundesinnenministerium stuft man den Iris-Scan als Identifizierungsmerkmal als überflüssig ein. So würde der deutsche Personalausweis über alle Merkmale verfügen, die eine pseudonyme Identifizierung ermöglichen. Aus den Daten, die der Ausweis enthält, lässt sich ein individuelles verschlüsseltes Pseudonym erstellen. Mit diesem könne sich der Nutzer gegenüber einem Online-Dienst ausweisen, ohne dass dieser persönliche Daten erhalte. Im Falle eines Datenlecks könnten Unbefugte somit keinen Zugriff auf sensible Daten wie eben biometrische Faktoren erhalten.

Probleme mit Behörden hat Worldcoin aber nicht nur in der EU. Die britische Datenschutzaufsicht hat eine Prüfung angekündigt, in Kenia darf das Projekt bis auf weiteres keine biometrischen Daten sammeln. Eine erste Prüfung hätte zu regulatorischen Bedenken geführt, so das Kommunikationsministerium des afrikanischen Staats. In den USA verzichtet Worldcoin auf einen Start. Die dortigen gesetzlichen Regelungen bezüglich Datenschutz und des Handels mit Kryptowährungen scheinen mit dem Projekt zu kollidieren.

(pbe)