Zeugenaussagen im Microsoft-Prozess nicht völlig unter Verschluss

In der juristischen Auseinandersetzung um die Zeugenaussagen im fortdauernden Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft haben die Medien einen Teilerfolg errungen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

In der juristischen Auseinandersetzung um die Zeugenaussagen im fortdauernden Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft haben die Medien einen Teilerfolg errungen. Acht Zeitungen und Nachrichtenagenturen bekommen Zugriff auf die Videoaufzeichnungen und Transkripte der Zeugenaussagen, die Microsoft-Chef Steve Ballmer, Microsoft-Manager James Allchin, der ehemalige Netscape-Chef James Barksdale und der CEO von Liberate Technologies, Mitchell Kertzman, im Rahmen des Anti-Trust-Verfahrens gegen Microsoft gegeben haben. Zukünftige Zeugenaussagen von Sun-CEO Scott McNealy sollen ebenfalls veröffentlicht werden. Das hatte Richterin Colleen Kollar-Kotelly am Montag beschlossen.

Kollar-Kotelly hatte Ende Januar einem Antrag von Microsoft stattgegeben, nachdem zukünftige Zeugenaussagen im fortdauernden Anti-Trust-Verfahren gegen den Software-Konzern der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden müssen. Microsoft hatte beantragt , dass eine anders lautende Anordung des Gerichts aufgehoben wird. Nach der früheren Gerichtsentscheidung mussten Abschriften von Zeugenvernehmungen unter Eid -- unter anderem die Zeugenaussagen von Microsoft-Gründer Bill Gates -- der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Zur Begründung hatten die Microsoft-Anwälte darauf verwiesen, dass das US-Justizministerium jetzt nicht mehr an dem Prozess beteiligt sei. Die Anordnung des Gerichtes beruhe aber auf dem Publicity in Taking Evidence Act, der nur gültig sei, wenn die US-Bundesregierung ein Anti-Trust-Verfahren anstrenge. Die Richterin wich nun von dieser strikten Linie ab, weil Microsoft nicht nachweisen konnte, dass die Veröffentlichung der Zeugenaussagen die Prozessparteien belasten oder unter Druck setzen würde. (wst)