Zweite Gerichtsentscheidung gegen AOL-"Festpreis"

Eine zweite einstweilige Verfügung verbietet AOL, mit der Aussage "Internet zum Festpreis" zu werben. AOL will nun einen anderen Slogan wählen.

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Auf Antrag von T-Online hat nun auch das Landgerichts Köln dem Online-Dienst AOL per einstweiliger Verfügung verboten, mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" zu werben. Die AOL-Werbeaussage führe die Verbraucher irre, begründeten die Richter ihren Beschluss, weil neben dem monatlichen Grundpreis von 9,90 Mark ein zusätzliches Entgelt von 3,9 Pfennig pro Minute anfalle. Außerdem komme pro Verbindungsaufbau eine Gebühr von 6 Pfennig hinzu. Ähnlich hatte auch das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche einen gleichlautenden Beschluss auf Antrag der Firma Talkline begründet.

AOL hatte jedoch die angegriffene Werbeaussage nach der Hamburger Entscheidung weiter verwendet und erklärt, man sehe sich durch die einstweilige Verfügung nicht betroffen. In Reaktion auf den Beschluss des Kölner Gerichts sagte AOL-Sprecher Alexander Adler zu c't, man bleibe bei dieser Auffassung und habe sowohl in Hamburg als auch in Köln Widerspruch eingelegt. Nichtsdestotrotz werde AOL seinen Werbeauftritt überarbeiten. Neuer Slogan: "Internet-Nutzung ohne Limit". (jo)