Zweiter Starttermin für LKW-Maut ebenfalls vom Tisch

Wegen gravierender Systemfehler glaubt Verkehrsminister Manfred Stolpe nicht mehr an eine Einhaltung des 2. November als Starttermin für Toll Collect.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der 2. November als neuer Starttermin für das deutsche Mautsystem Toll Collect ist nicht mehr zu halten. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) wurde beim Anfang der Woche einberufenen Experten-Workshop, an dem Vertreter des Toll-Collect-Konsortiums und des Bundesamtes für Güterverkehr teilnahmen, "eine längere Liste mit zum Teil gravierenden Fehlern" erstellt, über deren Behebungsdauer im Konsortium nun erst einmal nachgedacht werden müsse.

Der Ministeriumssprecher erklärte in Berlin, es gebe nur noch die "rein theoretische" Chance, dass das System am 2. November in Betrieb gehen kann. Wichtige Systemteile seien noch nicht funktionsfähig. Auch der Probebetrieb des Systems könne noch nicht beginnen. Verkehrsminister Manfred Stolpe habe deshalb erhebliche Zweifel an der Einhaltung des Starttermins geäußert. In einem Gespräch mit den Vorstandsmitglieder der Mutterunternehmen von Toll Collect wolle er am Wochende über das weitere Verfahren diskutieren.

Das Toll-Collect-System von DaimlerChrysler, Deutsche Telekom und dem französischen Autobahnbetreiber Cofiroute war wegen zahlreicher Pannen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Zuletzt mussten die in den LKWs installierten Maut-Erfassungsgeräte wegen massiver Software- und technischer Fehler zurückgerufen werden. Der Starttermin für den kommerziellen Betrieb von Toll Collect war eigentlich schon für den 1. September vorgesehen.

Weiterhin strittig ist die Haftungsfrage: Während Stolpe die Betreiber wegen monatlicher Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe in die Pflicht nehmen will, beharren diese auf Einhaltung einer parallel zu den Verträgen vereinbarten Eckpunkte-Erklärung, die Medienberichten zufolge eine Haftungsfreistellung für mehrere Monate vorsieht. Der Verkehrssminister fordert deshalb eine Änderung der Verträge. (pmz)