Zwist mit Bundesnetzagentur: Keine Neuanmeldungen beim E-Mail-Anbieter FastMail in Deutschland
Der altgediente australische E-Mail-Hoster hat seine Apps in Reaktion auf eine Anfrage der Bundesnetzagentur vom deutschen Markt zurückgezogen – eine Registrierung mit deutscher IP ist nicht länger möglich.
Der E-Mail-Anbieter FastMail hat die hauseigene iPhone- und iPad-App Ende vergangener Woche plötzlich aus dem deutschen App Store entfernt, wie Nutzer bemerkten. Grund für den Schritt sei eine Anfrage der Bundesnetzagentur, erklärte FastMail auf Nachfrage von Mac & i. Man stehe derzeit mit der deutschen Regierung in Gesprächen darüber, ob der E-Mail-Dienst eine “Präsenz in Deutschland hat und welche Verpflichtungen daraus entstehen”.
Keine Apps, keine Neuanmeldung mehr in Deutschland
Bis zum Abschluss der Gespräche gibt es die App nicht länger zum Download, auch Neuanmeldungen mit deutschen IP-Adressen werden blockiert, betont FastMail. Inzwischen hat der E-Mail-Hoster außerdem die Android-App aus dem Google Play Store für Deutschland entfernt.
Bestehende Nutzer können den Dienst, der neben E-Mails auch Kalender und Adressen synchronisiert, weiterhin verwenden. Updates werden aber erst dann wieder ausgeliefert wenn die App zurück im App Store ist.
Ob Bestandskunden in Deutschland den E-Mail-Client derzeit erneut aus App Store und Google Play herunterladen können, um diesen beispielsweise auf einem neuen iPhone nach der Wiederherstellung aus einem Backup zu installieren, bleibt unklar.
Dauer der Verhandlungen unklar
Die Bundesnetzagentur teilte auf Nachfrage von Mac & i lediglich mit, man habe E-Mail-Anbieter mit “Angeboten für den deutschen Markt aufgefordert, eine Anzeige nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu übermitteln” – diese Aufforderung sei auch an FastMail gegangen und "möglicherweise" der Grund für die Einstellung des Dienstes in Deutschland. § 6 des TKG schreibt vor, dass ein gewerblicher Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste sich gegenüber der Behörde identifizieren muss – unter anderem mit Anschrift und der Handelsregisternummer.
Gegenüber Nutzern erklärte der Support des E-Mail-Dienstes, man hoffe, zu einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur zu kommen – wisse aber weder, “ob dies überhaupt passieren wird, noch wie lange es dauert”. Die FastMail-App ist in den App Stores anderer Länder weiterhin verfügbar. (lbe)