Elektronische Patientenakte 3.0: Krankenkassen informieren über Opt-out-ePA

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte informieren, die ohne Widerspruch automatisch kommt.

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Frau hält Smartphone, aus dem Symbole wie ein weißes Kreuz kommen.

(Bild: FOTO Eak/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Krankenkassen informieren ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte (ePA) 3.0, wozu sie verpflichtet sind. Seit 2021 müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits eine elektronische Patientenakte anbieten, da sich für diese aber erst 1,4 Millionen Menschen registriert haben, soll sie ab 2025 für alle kommen, die nicht widersprechen.

1.430.250 gesetzlich Versicherte verfügen über eine elektronische Patientenakte (Stand 26. August 2024).

(Bild: TI-Dashboard der Gematik)

"Aktuell beginnen die elf AOKs damit, ihre 27 Millionen Versicherten mit persönlichen Anschreiben oder E-Mails über die Einrichtung ihrer persönlichen ePA zu informieren", so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann.

Die AOK nimmt den eigenen Angaben zufolge zum Anlass, über die Vorteile der ePA und Regelungen zum Schutz von Gesundheitsdaten aufzuklären. Wer die ePA nicht will, muss widersprechen. "Selbstverständlich weisen wir auch auf die Widerspruchsmöglichkeit hin" verspricht Reimann. Laut AOK sei "die gewohnte medizinische Versorgung [...] auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden.

Andere Krankenkassen, wie zum Beispiel die Techniker oder die Barmer, klären ihre Versicherten über die "ePA für alle auf. Auch Betriebskrankenkassen haben ihre Versicherten informiert – die BKK Gildemeister Seidensticker beispielsweise Anfang August, die Siemens-Betriebskrankenkasse ab Mai. Das Bundesgesundheitsministerium will im Herbst eine Werbekampagne mit neun Gründen für die ePA starten.

Ab dem 15. Januar wird die ePA zunächst in den Modellregionen Hamburg und in der Region Mittel-, Ober- und Unterfranken starten. Mitte Februar soll sie dann nach jetzigen Plan deutschlandweit ausgerollt werden. Der Funktionsumfang ist zunächst limitiert: Es lassen sich elektronische Arztbriefe, Entlassbriefe, Befundberichte, Laborbefunde und Bildbefunde als PDF/A-Dateien und Informationen zur Medikation in Form einer Medikationsliste hinterlegen.

Nicht hinterlegen lassen sich dann großen Dateien wie MRT-Bilder. Wie und ob der Start im Februar verläuft, wird sich zeigen. Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts hatte sich wiederholt verschoben und haperte dennoch. Kritiker bemängelten, dass das E-Rezept im Vorfeld zu wenig getestet wurde. Bei der ePA könnte das noch mehr Auswirkungen haben. In welchem Umfang die Krankenhäuser die ePA für alle befüllen werden, ist ebenfalls unklar.

Die ePA ist als "Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens" ein noch komplexeres Gebilde, daher befürchten Ärzte, dass sie zahlreiche Patienten Anfang 2025 über die ePA aufklären müssen. Gesetzlich zur Aufklärung verpflichtet sind allerdings die Krankenkassen.

Im Zuge der Information an ihre Versicherten veröffentlicht der AOK Bundesverband auch die Ergebnisse einer Befragung von August, die im Auftrag der AOK vom Meinungsforschungsinstitut Civey erfolgte. Demnach befürworten 61,2 Prozent aller Befragten, dass es künftig für alle automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird. 20 Prozent der Befragten sind dagegen und 15 Prozent unentschieden.

61,2 Prozent aller Befragten finden es gut, dass bald für alle automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird.

(Bild: AOK)

Demnach sind etwa 77 Prozent der 10.000 Befragten interessiert daran, künftig Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Labordaten über die ePA einzusehen. 73 Prozent der Befragten äußern sich positiv dazu, weitere Informationen zu verordneten Behandlungen und Medikamenten einzusehen.

Update

Informationen zu weiteren Krankenkassen und Hinweis zur Informationskampagne ergänzt.

(mack)