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iX-Konferenz: Vorbereitung auf NIS2

Diese eintägige Online-Konferenz liefert einen umfassenden Überblick, welche Unternehmen wie von NIS2 betroffen sind und was die neue Regulierung verlangt.

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Vor zwei Wochen hat der Bundestag erstmals über das deutsche NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz beraten. Fachleute gehen davon aus, dass die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) im Frühjahr 2025 in Deutschland in Kraft tritt – eigentlich endete die Umsetzungsfrist am 18. Oktober 2024.

Betroffene Unternehmen müssen ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einführen, technische Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit treffen sowie Notfallpläne, Risikomanagement und Business Continuity Management implementieren. Bei Cybervorfällen bestehen Meldepflichten, außerdem nimmt NIS2 die Geschäftsführung für die IT-Sicherheit in die Pflicht.

NIS2 erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen ĂĽber kritische Infrastrukturen hinaus: Rund 29.000 Unternehmen in Deutschland unterliegen der NIS2-Regulierung. Indirekt betroffen sind zudem Zulieferer und Dienstleister dieser Unternehmen, denn NIS2 erfordert auch MaĂźnahmen zur Absicherung der Lieferkette.

In der Online-Konferenz NIS2 – was jetzt zu tun ist erläutern erfahrene IT-Recht- und Cybersecurity-Spezialisten welche Unternehmen betroffen sind, welche konkreten Anforderungen NIS2 stellt und welche Maßnahmen in welchen Fristen umzusetzen sind. Teilnehmende erfahren zudem, wie NIS2 mit etablierten Sicherheitskonzepten wie ISO 27001 und IT-Grundschutz zusammenspielt, was NIS2 für den Umgang mit Cybervorfällen bedeutet und wie sich die Richtlinie auf Zulieferer und IT-Dienstleister auswirkt.

Die iX-Konferenz NIS2 – was jetzt zu tun ist findet am 5. November 2024 statt. Zur Teilnahme ist lediglich ein Webbrowser erforderlich. Das Programm und Tickets finden Sie auf der Konferenzwebsite.

(odi)