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Österreich: Die Faxrechnung lebt

Daniel AJ Sokolov

Eigentlich sollten in Österreich seit Jahren nur noch Faxrechungen mit elektronischer Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigen - doch weil solche Geräte praktisch nirgendwo eingesetzt werden, wurde wieder eine Ausnahmeregelung geschaffen.

Österreichs Unternehmer dürfen auch im Jahr 2009 Rechnungen per Fax übermitteln, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen können. Eigentlich sollten seit 2006 [1] nur noch Faxrechungen mit elektronischer Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigen. Da solche Geräte aber praktisch nirgendwo eingesetzt werden, wurde jährlich [2] eine Ausnahmeregelung für ein Jahr [3] geschaffen. So heißt es im Wartungserlass 2008 [4] zur Umsatzsteuerrichtlinie 2000: "Bis zum Ende des Jahres 2009 können Rechnungen weiterhin mittels Fernkopierer (Telefax) übermittelt werden." (Randziffer 1564)

Keinen Vorsteuerabzug gibt es nach wie vor bei Rechnungen, die per E-Mail übermittelt werden und nicht "fortgeschritten" elektronisch signiert sind. Solche Dokumente auszudrucken und als Papierrechnung zum Vorsteuerabzug heranzuziehen ist nach Ansicht des Finanzministeriums unzulässig. Druckt allerdings der Absender der Rechnung dasselbe Dokument aus und übermittelt diesen Ausdruck, können vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger die entrichtete Umsatzsteuer problemlos geltend machen.

Eine Ausnahme gibt es für elektronische Inlandsflugtickets, die unter gewissen technischen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigen können (Randziffer 1691). (Daniel AJ Sokolov) / (pmz [5])


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[1] https://www.heise.de/news/Gnadenfrist-fuer-Fax-Rechnungen-in-oesterreich-162167.html
[2] https://www.heise.de/news/Doch-noch-Fax-Rechnungen-in-oesterreich-140020.html
[3] https://www.heise.de/news/Ein-weiteres-Jahr-Faxrechnungen-in-oesterreich-174470.html
[4] https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010219%2F0458-VI%2F4%2F2008%22
[5] mailto:pmz@ct.de