vzbv: Google, Amazon und andere beeinflussen Nutzer mit manipulativen Designs

Der Digital Markets Act enthält Vorschriften zur Datenzusammenführung und Dienstekopplung. Die Gatekeeper halten sie kaum ein, meinen Verbraucherschützer.

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Die größten Tech-Unternehmen: Amazon, Alphabet, Facebook und Microsoft

(Bild: Ascannio/Shutterstock)

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Durch manipulative Designs wollen Plattformbetreiber wie Meta, Amazon, TikTok oder Google Nutzer dazu bringen, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen. Das ist eines der Ergebnisse einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das verstoße gegen EU-Recht, laut dem solches Vorgehen unterbunden werden muss.

Der vzba hat Dienste betrachtet, die in der EU als "Torwächter" gelten und für die daher die Regelungen des Digital Markets Act (DMA) gelten, der seit Anfang März in Kraft ist. Schon bald darauf fing die EU-Kommission an zu prüfen, ob Alphabet, Meta, Amazon und Apple die Vorgaben ausreichend umgesetzt haben. Dabei ging es konkret um Googles Suche, Apples Regeln für den AppStore, Amazons Ranking und Metas Bezahlmodell.

Der vzbv hat sich in seiner Untersuchung (PDF) darauf konzentriert, ob die Unternehmen sich an das Verbot der Kopplung von Diensten halten (Artikel 5 Absatz 8 DMA). Beispielsweise fiel dem vzbv der Facebook Marketplace auf. "Ohne bei einem Facebook-Konto angemeldet zu sein, lässt sich der Dienst nach Auffassung des vzbv nicht sinnvoll als Marktplatz nutzen. Beispielsweise können Nutzer:innen so keine Verkäufer:innen kontaktieren oder eigene Angebote einstellen", schreiben die Verbraucherschützer.

Weiter haben sie untersucht, ob die Gatekeeper die Regeln zur Datenzusammenführung (Artikel 5 Absatz 2) einhalten. Bei allen konstatiert der vzbv, dass sie es den Nutzern erschwerten, erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um die Einwilligung zu erhalten, setzten alle untersuchten Anbieter manipulative Designs ein. Dazu zählen die Verbraucherschützer die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche, die verwendete Sprache und den nötigen Aufwand, eine Datenzusammenführung individuell anzupassen. Beispielsweise würden Amazon, Google und LinkedIn (Microsoft) grundsätzlich zwei Buttons anbieten, über die Nutzer die Datenzusammenführung zwischen mehreren Diensten gestatten oder ablehnen können. Nur über einen Link daneben, der nicht als Button ausgestaltet sei, lasse sich die Einwilligung für einzelne Dienste anpassen.

Die Videoplattform TikTok des chinesischen Unternehmens ByteDance spiele gezielt mit der Sorge der Nutzer, das Angebot kostenpflichtig zu machen, wenn sie der Datenzusammenführung nicht zustimmen. Meta suggeriere in verschiedenen Diensten, dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung allein eine Frage des Nutzungserlebnisses sei. Wenn Nutzer nicht einwilligten, drohten zudem Nachteile. In bestimmten Fällen könnten dann Nutzer Angebote nur eingeschränkt nutzen.

Der vzbv hat nach eigenen Angaben die Gatekeeper zwischen dem 16. Mai und 26. Juni 2024 untersucht. Dafür hat er die Informationen auf den Webseiten oder in den Apps der Anbieter herangezogen und dafür ein Samsung Galaxy S23 und ein Google Pixel 8 genutzt, jeweils mit Android 14, sowie ein Apple iPhone SE mit iOS 17.5.1. Die Geräte wurden für die Tests auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die Verbraucherschützer haben die Informationen anhand eines vorher entwickelten Kategoriensystems auf Basis der gesetzlichen Vorgaben ausgewertet.

(anw)