Auskunftssperren bei Politikern: Justizministerin will Melderecht ändern

Das Melderecht soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin geändert werden: Auskunftssperren sollen Politiker schützen.

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Auskunftssperren bei Politikern: Justizministerin will Melderecht ändern -

(Bild: PopTika / shutterstock.com)

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  • dpa

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Melderecht ändern, damit es Auskunftssperren zum Schutz etwa bedrohter Kommunalpolitiker geben kann. "Das wird ganz schnell zu ändern sein", sagte die SPD-Politikerin am Sonntag im ARD-"Bericht aus Berlin". "Es kann nicht sein, dass Privatadressen von Kommunalpolitikern, aber auch von gesellschaftlich Engagierten in Netzen kursieren und auch dann als Bedrohung empfunden werden."

Lambrecht betonte: "Das wird sehr wohl genauso wahrgenommen: Aha, da wird meine Privatadresse rumgeschickt und ich weiß nicht, wer am nächsten Tag vor meiner Tür steht, um mich oder meine Familie zu bedrohen. Deswegen: Wir brauchen Auskunftssperren in diesem Bereich."

Lambrecht bekräftigte in der ARD außerdem, dass sie eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wolle. Die Plattformbetreiber im Netz sollten verpflichtet werden, Taten wie etwa Volksverhetzung oder Morddrohungen an die Ermittlungsbehörden zu melden. "Eine solche Verpflichtung will ich einführen. Ich denke, das ist das richtige Signal an die Ermittlungsbehörden, aber auch an diejenigen, die so etwas posten."

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Renate Künast kritisieren in einem Gastbeitrag im Handelsblatt, dass die Vorschriften im Netzwerkdurchsetzungsgesetz "an vielen Stellen zu unkonkret und Sanktionsmechanismen nicht ausreichend" seien. Meldewege zur Überprüfung von Inhalten etwa seien für die Nutzer nur schwierig auffindbar. Außerdem fehle ein einheitliches Verfahren zur Löschung von Inhalten. (axk)