BDI spricht sich gegen neues Eigentumsrecht an digitalen Daten aus

Solange Messwerte etwa von Maschinen nicht personenbezogen seien, "brauchen wir kein gesetzliches Dateneigentum", erklärte BDI-Chef Dieter Kempf am Tag der immateriellen Güter. Der DIHK ist sich da noch unsicher.

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BDI spricht sich gegen neues Eigentumsrecht an digitalen Daten aus

Ulrich Grillo, Vizepräsident des BDI

(Bild: BDI)

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Inhaltsverzeichnis

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ist im Gegensatz zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht der Ansicht, dass neue einheitliche Regeln für das Eigentum an digitalen Daten nötig sind. Die Lobbyvereinigung habe eine "gefestigte Meinung", was Rechte an Maschinendaten angehe, erklärte BDI-Präsident Dieter Kempf auf einer Konferenz zum "Tag des geistigen Eigentums" am Mittwoch in Berlin. Soweit Messwerte nicht personenbezogen seien, "brauchen wir kein technisches Eigentumsrecht". Die "vertragliche Zuordnung" funktioniere in diesem Bereich hinreichend.

Zugleich stellte sich Kempf auch gegen ein "gesetzliches Zugriffsrecht auf Maschinendaten zugunsten von Dritten, die nichts zur Generierung beigetragen haben". Ein solches Privileg würde den "legitimen Schutz" derjenigen unterlaufen, "die mit eigener Kraft diese Daten sammeln oder kreiert haben". Ein gewisses Spannungsfeld mit dem Wettbewerbsrecht sah der BDI-Chef hier aber. So müsse gegebenenfalls ein gewisser Zugang zu bestimmten Messwerten aus der Industrie 4.0 zumindest Startups ermöglicht werden.

Prof. Dieter Kempf, Präsident des BDI

(Bild: Christian Kruppa/ BDI)

Stephan Wernicke, Bereichsleiter Recht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), wollte noch nicht genauso entschlossen mitziehen. "Wir haben hier noch keine klare Position", erklärte er und verwies auf "sehr unterschiedliche Perspektiven". Wenn die Herrschaft über Maschinendaten nur vertraglich geregelt werde, könne es rasch zu Konflikten zwischen verschiedenen Marktteilnehmern kommen. Auch die akademische Welt tendiere teils "doch in Richtung eines Dateneigentums".

Dietmar Harhoff, Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, konnte diese These nicht direkt bestätigen und hielt vertragsrechtliche Lösungen im Einklang mit dem BDI für die bessere Lösung. Generell warnte er vor der Logik, dass neue oder verschärfte gewerbliche Schutzrechte quasi automatisch die Innovation beflügelten. Dieses Denken sei etwa schon beim EU-Datenbankschutz oder beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet schief gegangen. Wer einen Anreiz für Erfindungen bieten wolle, fahre besser damit, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich zu fördern.

Patente gälten nach wie vor als wichtiger Innovationsfaktor, ergänzte Volker Bartels von Sennheiser Electronic. Der Mikrofonspezialist melde pro Jahr 40 bis 60 Patente und Marken an. Er räumte aber ein, dass die Flut der derzeit in China beantragten gewerblichen Schutzrechte in Millionenhöhe ein schiefes Licht auf das System werfen könnte. Diese Entwicklung habe "andere Ursachen als erhöhte Kreativität" und mache eine Diskussion über die Patentqualität nötig.

MdB Renate Künast neben Michael Ziesemer, Präsident des Industrieverbandes ZVEI

(Bild: Christian Kruppa/ BDI)

"China subventioniert Patente", trug Harhoff dazu bei. Üblich seien rund 1200 Euro Prämie für ein vom Europäischen Patentamt erhaltenes Schutzrecht. Dies habe den Nachteil, dass "alles angemeldet" werde, was "die Ämter verstopft". Es komme so auch zu "Patenten auf Erfindungen, die keine sind", was letztlich auf den Tisch der internationalen Wirtschaftspolitik gehöre. Der Forscher machte sich für einen "gewissen Mindestpreis" für gewerbliche Schutzrechte stark und dämpfte zugleich die Hoffnungen der Industrie, dass mit dem umstrittenen europäischen Einheitspatent alles besser werde: Billiger komme dieses nur, "wenn ich in mehr als vier Länder gehe", es bleibe also vor allem "für die Großen relevant".

Nicht fehlen durfte der Ruf aus Unternehmen und Verbänden, die Haftungsfreistellung von Internetplattformen im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie einzugrenzen. Der Vize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, griff dieses Anliegen auf und bezeichnete es als "Schlüsselthema", Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen: "Gewisse Minimalstandards müssen gewahrt sein." Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, die Grüne Renate Künast, hielt es ebenfalls prinzipiell für richtig, die Sorgfaltsfrage trotz der bestehenden Störerhaftung mit Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen anzugehen: auch auf einem Marktplatz dürfe man schließlich nicht einfach den Stand des Nachbarn beschmeißen.

Hier tröpfelte Harhoff ebenfalls Wasser in den Wein: Sollten Plattformbetreiber verpflichtet werden, "in jede Schachtel reinzukriechen" und potenzielle Fälschungen permanent zu prüfen, mache dies "das ganze Modell kaputt", gab der Wissenschaftler zu bedenken. Auch Sennheiser und Co. profitierten aber von den Verkaufsmöglichkeiten auf digitalen Marktplätzen. Harhoff ermahnte die Politik, nicht wieder wie bei WLAN mit dem Disput über die Störerhaftung eine ganze Technikauszubremsen. (kbe)