BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und Co.

Laut BKA-Chef Holger Münch ist die Überwachung von WhatsApp "eine besondere Herausforderung". Deshalb fordert Münch, dass auch Anbieter von Messengern verpflichtet werden sollten, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein.

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WhatsApp

(Bild: dpa, Marcelo Sayao)

Lesezeit: 3 Min.
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Im Kampf gegen Terroristen und deren Nutzung verschlüsselter Kommunikation fordert das Bundeskriminalamt eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider. "WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung", sagte BKA-Chef Holger Münch der Rheinischen Post. Das BKA müsse viel mehr in Ressourcen und in die Methodik investieren, um gegen Kryptierung gewappnet zu sein – das sei teuer und personalintensiv.

"Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein." Zugleich regte der BKA-Chef auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zwar zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht aber zur Strafverfolgung. "Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung", sagte Münch.

Die Debatte über einen speziellen Zugang der Ermittlungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation und zu verschlüsselten Daten auf der Festplatte über Hintertüren halte Münch "für wenig zielführend, denn diese könnte dann auch von anderen genutzt und missbraucht werden". Wichtig seien die Instrumente der Quellen-TKÜ sowie der Online-Durchsuchung.

Die Bundesregierung beschäftigt sich derzeit auf verschiedenen Ebenen mit den Themen Verschlüsselung und Strafverfolgung. Im Juni wurde bekannt, dass die Bundesregierung eine neue Behörde – eine Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) – aufsetzen will, die sich mit dem Knacken von Verschlüsselung und eigentlich abhörsicherer Kommunikationstechnik beschäftigt. Die Bundesregierung erklärte, dass sie keine Pflicht zur Schwächung von Kryptographie oder zur Einführung von Hintertüren einführen, aber auch nicht auf den Zugriff auf Kommunikation verzichten wolle.

Im August trafen sich der französische Innenminister Bernard Cazeneuve und der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und diskutierten über Maßnahmen auf europäischer Ebene, um den Zugriff auf verschlüsselte Konversationen zur Terrorabwehr zu ermöglichen.

Die Minister forderten die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zu prüfen, um alle Anbieter – ob von Internetzugang oder Kommunikationsdiensten – den gleichen Verpflichtungen zu unterwerfen. So könnten die Anbieter gezwungen werden, illegale Inhalte zu entfernen oder Nachrichten zu entschlüsseln, die für Ermittlungen relevant sind.

Wie dies genau funktionieren soll und welche Sanktionen es geben könnte, ließen die Minister in ihrem Papier offen. Es sei notwendig, Lösungen zu finden, um effiziente Ermittlungen zu ermöglichen, dabei aber zugleich die Verfügbarkeit sicherer Verschlüsselungssysteme zu gewährleisten, hieß es. De Maizière betonte, die Sicherheitsbehörden müssten "technisch können, was sie jetzt schon rechtlich dürfen".

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(kbe)