Bayern bemängelt Kooperation von Facebook mit Strafverfolgern
Bayerns Justizminister reicht die engere Zusammenarbeit mit Facebook nicht aus – Auskünfte müssten ohne Wenn und Aber erteilt werden.
Die von Facebook in Aussicht gestellten schnelleren Auskunftsmöglichkeiten für Strafverfolger reichen nach Ansicht von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich nicht aus. "Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Es sei zwar gut, dass Facebook – wenn auch mit Einschränkungen – angekündigt habe, bei Hasskriminalität künftig enger mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten zu wollen. "Das ist ein erster Schritt zur Besserung, reicht aber noch nicht aus."
Eisenreich: Unternehmen dĂĽrfen begrĂĽndete Auskunft nicht verweigern
Facebook hatte am Mittwoch angekündigt, Anfragen von deutschen Strafverfolgern würden nicht mehr über das komplizierte internationale Rechtshilfeverfahren MLAT laufen zu lassen, sondern direkt zu beantworten. Anfragen würden allerdings zurückgewiesen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gestellt und begründet seien.
In einem Brief an Facebook hatte Eisenreich bereits vor einigen Wochen eine bessere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden eingefordert. "Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden erklären oder durch richterlichen Beschluss nachweisen, dass der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, müssen die Betreiber sozialer Netzwerke die gewünschte Auskunft erteilen", betonte er. Es sei nicht akzeptabel, wenn Netzwerkbetreiber unter Verweis auf unternehmensinterne Richtlinien Auskünfte verweigerten. "Die Bundesregierung ist gefordert, ihren Einfluss gegenüber den sozialen Netzwerken auszuüben und deren Kooperation bei der Verfolgung von Hasskriminalität unmissverständlich einzufordern."
Die Bundesregierung hatte zuvor ihr Neun-Punkte-Paket zum Kampf gegen Hass und Rechtsextremismus beschlossen. Dazu gehört, dass Online-Netzwerke wie Facebook Morddrohungen, Volksverhetzung und zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, statt nur zu löschen. (tiw)