Big Brother Awards für DİTİB: Türkisch-islamische Union will klagen

Im 17. Jahr des Big Brother Awards gibt sich die Jury ausnehmend politisch. Ein Preis geht unter anderem an DİTİB, weil Imame Menschen ausspioniert haben.

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Big Brother Awards für DİTİB:  Türkisch-islamische Union will klagen

(Bild: dpa / Rolf Vennenbernd)

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Von
  • Detlef Borchers

Datenschützer- und BürgerrechtlerInnen, die gemeinsam die Big Brother Awards vergeben, mischen sich in diesem Jahr in eine aktuelle politische Debatte ein: Wie vorab bekannt wurde, geht einer der Preise, die am heutigen Freitagabend in Bielefeld verliehen werden, an die türkisch-islamische Union DİTİB. Hintergrund sind Vorwürfe, 16 Imame in DİTİB-Moscheen hätten für türkische Behörden und den türkischen Geheimdienst spionieren. DİTİB will juristisch gegen diese "Ehrung" vorgehen und hat eine Klage wegen übler Nachrede angekündigt.

Mit der Verleihung eines Big Brother Awards an DİTİB in der Kategorie Politik wird nach den Worten der Jury keine Datenkrake im engen Sinn ausgezeichnet, sondern ein Religionsverband, der "im Real Life" Menschen bespitzelte und damit Grund- und Menschenrechte verletzte. Anlass der Bespitzelungen durch Imame des DİTİB auf Veranlassung der vorgesetzten Religionsbehörde Diyanet waren Verdächtigungen, das Menschen Anhänger des islamischen Predigers Fethullah Gülen sein sollten, dessen "Bewegung" von der türkischen Regierung für den Putschversuch verantwortlich gemacht wird.

Konkret wurden nach Recherchen der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet im Dezember 2016 insgesamt 16 Imame genannt, die Spitzelberichte anfertigten, unter anderem über Lehrkräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Während derzeit die Staatsanwaltschaft prüft, welchen Umfang die Spitzeleien hatten, hält der Islamverband selbst die Sache für bereinigt, nachdem zehn Imame auf Weisung von Diyanet in die Türkei zurückkehrten. Auch die finanzielle Unterstützung ist wieder angelaufen.

Die Argumentation des Verbandes, dass es sich hierbei um innere Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft handele, lässt die Jury nicht gelten: "Spionage verstößt gegen deutsches Strafrecht und ist keine 'interne Angelegenheit'. Informationelle Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche, sondern für alle. Diese müssen sich in Deutschland angstfrei friedlich religiös und politisch betätigen können", heißt es in der Preisbegründung. Ob der DİTİB, wie angedroht, Klage wegen übler Nachrede (§186 StGB) einreicht, ist noch nicht klar. Seit dem Beginn der Verleihung dieses Negativpreises für Datenkraken hat es zwar Klageandrohungen gegeben, doch keine war erfolgreich. (anw)