Bundestag schafft Aufschläge bei Online-Zahlungen ab
Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet und im Laden verlangen. Die Sicherheit bei Online-Überweisungen soll erhöht werden.
Der Bundestag will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen im Internet und im stationären Handel abschaffen und die Verbraucher besser schützen. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Grünen haben die Abgeordneten dazu in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen, mit dem die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Linke enthielt sich.
Wer online etwa eine Reise bucht und mit Kreditkarte zahlen will, muss mit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2018 keinen Aufschlag mehr berappen. Eingeschlossen sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie EC-Karten oder Kreditkarten von Mastercard oder Visa. Generell untersagt sind Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird. Von Online-Zahlungsdienstleistern wie Paypal oder Paydirekt ist in dem Entwurf keine Rede.
Wissen, Besitz und ständiges Merkmal
Bei Zahlungen im Internet oder anderen "risikoreichen" Geschäften wie einer elektronischen Abbuchung über ein "Point-of-Sale"-Terminal müssen Dienstleister künftig für eine "starke Kundenauthentifizierung" sorgen. Das verlangt mindestens zwei Elemente der Kategorien Wissen, also etwa ein Passwort, Besitz, zum Beispiel eine Zahlungskarte, oder ein ständiges Merkmal des Kunden, wie es der Fingerabdruck darstellen kann. Die Komponenten müssen voneinander unabhängig sein. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, darf die Zuverlässigkeit der anderen also nicht beeinträchtigt sein.
Bei einem elektronischen Fernzahlungsvorgang muss der Authentifizierungsprozess zudem Elemente umfassen, die den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen. In Deutschland ist ein solcher flexibler Faktor in der Regel bereits etwa durch die im Online-Banking üblichen mTAN- oder photoTAN-Verfahren gegeben. Konkrete Standards dazu sollen demnächst von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in einer Verordnung festgelegt werden.
Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für unautorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften lassen sich derzeit schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird nun aber gesetzlich verankert. Zudem wird die Beweislast zugunsten der Kunden geändert: Künftig muss der Zahlungsdienstleister Beweise vorlegen, um dem Nutzer Betrug oder grobe Fahrlässigkeit anzuhängen. Bei Fehlüberweisungen wird eine Mitwirkungspflicht für den Zahlungsdienstleister des Empfängers gelten, damit das falsch überwiesene Geld wieder beim Absender ankommt.
Zugang zu Kontoinformationen
"Zahlungsauslösedienstleister" wie etwa die Firma Sofort mit ihrem Service Sofortüberweisung sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu "ausgewählten" Kontoinformationen bekommen, wenn der Kontoinhaber einwilligt. Banken können einen solchen Austausch nicht mehr ablehnen. Der Zahlpflichtige muss dem Anbieter dabei seine PIN und eine TAN übermitteln, sodass der Anbieter als Stellvertreter bei der Bank des Kunden die Zahlung vom Konto auslösen kann. Die Dienstleister sollen hier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden und erhalten im Gegenzug EU-weit Zutritt zum Zahlungsverkehrsmarkt.
Mit Änderungsanträgen hat die große Koalition unter anderem bestimmt, dass Vermögensanlagen nicht über Internet-Plattformen angeboten werden dürfen, auf die der Emittent maßgeblichen Einfluss hat. Außerdem sollen Vermögensanlagen-Informationsblätter erst dann veröffentlicht werden, wenn sie die BaFin freigegeben hat. Die Kunden müssen damit zudem umfassender aufgeklärt werden als bisher.
Auf die Wirtschaft kommen mit dem Gesetz insgesamt einmalige Kosten in Höhe von rund 18,8 Millionen Euro sowie ein "wiederkehrender Erfüllungsaufwand" von etwa 64,9 Millionen Euro zu, rechnete die Bundesregierung vor. Dazu könnten mit den Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation weitere rund 12,6 Millionen einmalig und 3,6 Millionen Euro Kosten jährlich entstehen. (anw)