DSGVO: Kein schneller Schutz vor Abmahnungen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte sich nicht damit durchsetzen, eine "Soforthilfe" für das Abmahnungen wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schaffen.

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DSGVO: Kein schneller Schutz vor Abmahnungen
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Die Initiative der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, nach der Anwälte vorübergehend bei missbräuchlichen Abmahnungen auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine teuren Gebühren mehr verlangen könnten sollten, ist gescheitert. Die vorgesehene "Soforthilfe" sei "mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich" gewesen, zeigte sich die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstagabend enttäuscht vom Koalitionspartner. Allerdings sei man sich mit der SPD einig, "uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern". Dies sei im Koalitionsvertrag auch so abgesprochen.

Die CDU/CSU-Fraktion wollte die DSGVO-Abmahngebühren vorübergehend aussetzen und dafür eine Klausel in den Gesetzentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage einfügen. Der Passus hätte so noch im Juli in Kraft treten können, aber keine dauerhafte Lösung für das Abmahnproblem gebracht. Parallel bat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seine Kollegin im Justizressort, Katarina Barley (SPD), das "Abmahnunwesen" etwa wegen einer unzureichenden Datenschutzerklärung "deutlich zu minimieren und zurückzufahren".

Die SPD drängt darauf, das Problem grundlegender anzugehen. Ihr zufolge sollen die Anwaltsgebühren gedeckelt werden wie im Urheberrecht. Zudem dürften sich Kläger nicht mehr den Ort aussuchen, an dem sie gegebenenfalls klagen. Zugleich müsse das Innenministerium die Regeln für Fotografen klarstellen, für die das Kunsturheberrechtsgesetz weiter gelten solle.

Eine DSGVO-Abmahnwelle gibt es bislang nicht, auch wenn erste Rechtsanwälte die Maschinerie bereits in Gang gesetzt haben. Noch ist unklar, ob die Datenschutzverordnung überhaupt eine geeignete Rechtsgrundlage dafür ist, kostenbewehrt wettbewerbs- oder zivilrechtliche Unterlassungserklärungen einzufordern. Ein "flächendeckender Missbrauch" der neuen Vorschriften für derlei Zwecke sei bisher nicht zu beobachten, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Es bringe nichts, hier den Teufel an die Wand zu malen. Sollte eine "Flut von Abmahnungen" einsetzen, müsse die Politik aber handeln.

Einig ist sich Schwarz-Rot dagegen bei der Musterfeststellungsklage selbst. Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht können Verbraucherschutzverbände für sie führen, wenn eine größere Anzahl an Bürgern betroffen ist wie in der Abgas-Affäre.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu soll mit kleinen Änderungen am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Die Klage soll demnach bereits in erster Instanz vor Oberlandesgerichten verhandelt werden, um gegebenenfalls den Weg zum Bundesgerichtshof zu verkürzen und schneller rechtsichere Urteile zu erhalten. Unternehmen sollen sich zwar nicht selbst für ein Musterverfahren registrieren können, aber künftig die Aussetzung eines eigenen Prozesses bis zum Abschluss einer Musterklage einseitig beantragen und so das Ergebnis für ihr eigenes Verfahren nutzen. (anw)