De Maizière hält Losung "Meine Daten gehören mir" für falsch
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich gegen "einige zweifelhafte Grundannahmen" gewandt, die die öffentliche Debatte über die Privatsphäre "vernebeln". Ein "Supergrundrecht" Datenschutz dürfe es nicht geben.
Auf mehr Redlichkeit in der öffentlichen Diskussion über Datenschutz und Privatsphäre in Zeiten von Big Data und Digitalisierung drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Der CDU-Politiker bemühte sich am Donnerstag bei der ersten Ausgabe der "Data Debates" von Tagesspiegel und Telefónica Basecamp in Berlin, einige "zweifelhafte Grundannahmen" zu widerlegen und ins Reich der Mythen zu verbannen.
An oberster Stelle zählt für ihn dazu die Losung "Meine Daten gehören mir", die schon im Streit um die Volkszählung 1983 oft zu hören gewesen sei und mit der "auch heute Stimmung gemacht" werde. Dabei sei Juristen klar, dass es das damit angedeutete Eigentum an personenbezogenen Informationen gar nicht gebe und diese "nicht im Sinne eines absoluten Rechts geschützt" seien. Auch das Bundesverfassungsgericht habe schon in seinem Urteil zur Volkszählung herausgearbeitet, dass Eingriffe in das damit aufgestellte Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinzunehmen seien und dieses nicht schrankenlos sei. Ähnlich hatte sich zuvor schon Innenstaatssekretär Ole Schröder geäußert.
Freier Fluss der Daten
Je attraktiver Daten nun als Wirtschaftsgut würden, desto höher sei das Interesse auch im Firmensektor an Eigentum daran, führte de Maizière aus. Manche Rechtswissenschaftler wollten gar die Ausschließlichkeitsrechte des Sachenrechts auf Daten anwenden. Dabei gerate aus dem Blick, dass es sich im Kern um Informationen, Ideen, Wissen und Meinungen handle, deren freier Fluss Teil der marktwirtschaftlichen und demokratischen Ordnung sei. Nur an bearbeiteten Daten könnten entsprechende Schutz- und Eigentumsrechte entstehen. Der Minister warnte: Wenn jeder "seine" Daten veräußern könne, "besteht die Gefahr des Ausverkaufs der Privatsphäre". Dann seien nur noch Wohlhabende fähig, sich Zurückhaltung zu leisten.
Als zweite irrige These machte de Maizière die Sichtweise aus, dass "Datenschutz Daten schützt". Wenn dies zuträfe, würde Datenschutz "zu einem Supergrundrecht aufwachsen". Innenminister neigen eher dazu, die Sicherheit zu einem solchen zu erklären. Soweit wollte de Maizière zwar nicht gehen, unterstrich aber, dass der Schutzgut die Persönlichkeit und das Selbstbestimmungsrecht seien. Dies weise in Richtung "Datensouveränität", die Teile der Bundesregierung sowie Verbände der Digitalwirtschaft seit einiger Zeit bevorzugen.
"Exhibitionismus in sozialen Netzwerken"
Auch die Annahme, dass es ein festes Konstrukt der Privatsphäre gebe, trifft laut dem Minister nicht zu. Dabei handle es sich vielmehr um eine schwer zu fassende Idee aus Erwartungshaltungen, Konventionen und individuellen Neigungen, die ständig gesellschaftlichen Wandlungen unterworfen sei. Es gebe ein "instinktives Bedürfnis", das an der verschlossenen Wohnungstür beginne, räumte er ein. Dies sei der Kern der intimen Lebensgestaltung, wo die Menschenwürde berührt werde. Durch die Digitalisierung und den "Exhibitionismus in sozialen Netzwerken" werde die Grenzziehung zwischen Öffentlichem und Privatem aber noch schwerer.
"Daten an sich weder gut noch schlecht, es kommt auf ihre Verwendung an", resümierte de Maizière. Es müsse auch in der neuen Datenwelt Sanktionen gegen Missbrauch geben, etwa Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Eine perfekte Regel sei aber schwer zu finden. Persönlich räumte er ein, seinen Standort auf dem Handy für Apps und Suchanwendungen "sehr selten" und nur ungern preiszugeben. (axk)