Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der ein Router-Hersteller wegen eines Verstoßes gegen die GNU General Public License seine Geräte in Deutschland nicht vertreiben darf; die Lizenz für freie Software sei wirksam.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 600 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Im juristischen Streit gegen dem Router-Hersteller Sitecom hat das Open-Source-Projekt netfilter/iptables einen großen Erfolg verbuchen können: Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung bestätigt. Danach darf der Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen, aber die zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public License GPL nicht einhalten. Auch der vergleichsweise hohe Streitwert des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro wurde in dem Urteil bestätigt.

Aus der seit dem heutigen Freitag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung wird deutlich, dass die Richter die GPL grundsätzlich als rechtswirksam anerkennen. Wörtlich heißt es: "Die Kammer teilt die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann." Der klagende GPL-Entwickler sei legitimiert, die Urheberrechte an dem Sourcecode geltend zu machen.

"Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschem Recht funktioniert", frohlockte Rechtsanwalt Till Jaeger, der das Projekt netfilter/iptables vertritt, im Gespräch mit heise online. Nach diesem "wohl weltweit ersten Urteil zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL" sei sichergestellt, dass die Open-Source-Gemeinde wehrhaft ist. Umgekehrt habe das Gericht klar gemacht, dass niemand etwas zu befürchten habe, solange er sich an die GPL-Regeln halte.

Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Jaegers Mandant hat derweil festgestellt, dass Sitecom auf der Website ein weiteres Router-Modell (WL-111) mit einer Firmware anbietet, die gegen die GPL verstoße. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro wegen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung habe man diesbezüglich bereits beantragt, erklärte Jaeger. (hob)