Digitalpakt Schulen: Bund und Länder sollen Kosten teilen
Schwarz-Rot hat sich auf Details für die geplante Grundgesetzänderung geeinigt, wonach Bund und Länder jeweils Milliarden für IT-Ausstattung an Schulen zahlen.
Nach jahrelangen Verzögerungen geht es jetzt ganz schnell: Erst am Freitag hatte sich die große Koalition mit FDP und Grünen im Bundestag auf Eckpunkte für den Digitalpakt Schulen verständigt. Am Dienstag hat Schwarz-Rot nun auch bereits Detailformulierungen dazu vereinbart. Laut dem heise online vorliegenden Papier, mit dem Artikel 104 Grundgesetz erweitert wird, sollen die vom Bund vorgesehenen fünf Milliarden Euro für Computer, Server und schnelles Internet an Schulen sowie weitere entstehende Kosten "in jeweils gleicher Höhe durch Landesmittel" ergänzt werden. Die genaue Form der Beteiligung der Länder war bisher unklar, zeitweilig ein Eigenanteil von nur zehn Prozent im Gespräch.
Zudem sollen auch mit der Qualitätssicherung und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens verbundene "besondere unmittelbare Kosten" der Länder und finanzschwacher Gemeinden mit abgedeckt werden. Der Bund will sich also etwa auch an der Finanzierung der Lehrerfortbildung beteiligen oder an Personalkosten an den Schulen, die mit Pakt verknüpft sind. Dies dürfte die Einrichtung und Administration von IT-Systemen einschließen. Die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken begrüßte diesen Schritt gegenüber heise online ausdrücklich. Künftig gehe es schließlich nicht mehr darum, dass nebenbei "drei Lehrer" ein paar Rechner und das Netz an einer Schule verwalteten, sondern die Infrastruktur für Hunderte Schüler professionell betrieben und abgesichert werden müsse.
Die Reform soll nach den erfolgten Absprachen bereits am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. CDU/CSU und SPD haben dafür bei den Verhandlungen die Liberalen und die Grünen ins Boot geholt. Der Bundesrat könnte die Grundgesetzänderung dann in seiner nächsten Plenarsitzung am 14. Dezember billigen. Schon zuvor wollen Bund und Länder das darauf aufbauende Abkommen für den Digitalpakt am 6. Dezember unterzeichnen. Die Novelle ist nötig, weil der Bund für Bildung eigentlich nicht zuständig ist. (axk)