EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen fĂĽr Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Online-Plattformen sollen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwachen und filtern. Ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht wurde auch beschlossen.
Nach fast zweijähriger Debatte hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am Mittwoch die Position der Abgeordneten zur Copyright-Reform abgesteckt. Berichterstatter Axel Voss konnte sich dabei mit seinen Kompromissanträgen weitgehend durchsetzen. Betreiber von Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sollen demnach dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern "faire und angemessene Lizenzvereinbarungen" abzuschließen. Ohne solche Verträge müssten die Verantwortlichen durch "angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen" dafür sorgen, dass illegale Werke nicht verfügbar sind.
Automatisierte Kontrolle
Im Endeffekt läuft dies angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer auf Portale wie YouTube sekündlich hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch die gefürchteten Upload-Filter hinaus, auch wenn diese nicht direkt im Gesetzestext vorgeschrieben werden. Im Zweifelsfall dürften Provider damit auch verstärkt legale Inhalte löschen, um eine Haftbarkeit bei online verbliebenen geschützten Werken zu vermeiden.
Mit der Bestimmung wollen die Volksvertreter vor allem die vielfach ins Feld geführte Lücke zwischen den Werbeeinnahmen von Online-Plattformen wie YouTube und den vergleichsweise bescheiden ausfallenden Vergütungen für die Künstler und Produzenten ("Value Gap") verkleinern. Gegner der Bestimmungen befürchten massive Kollateralschäden durch den Filterzwang. Cloud-Anbieter sowie traditionelle Online-Marktplätze sollen nicht erfasst werden. Auch Webseiten wie Online-Enzyklopädien, wissenschaftliche Archive oder Open-Source-Entwicklungsplattformen, die aus nicht-kommerziellen Zwecken den Zugang zu geschützten Inhalten anbieten, bleiben außen vor.
TextauszĂĽge
Die Rechtspolitiker im Justizausschuss haben sich auch für ein breites, fünfjähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ausgesprochen. Zugleich sollen ihrem Votum nach auch Nachrichtenagenturen in den Genuss damit verbundener Vergütungsansprüche gegenüber Online-Diensteanbietern wie Google kommen. "Legitime private und nicht-kommerzielle Verwendungen von Pressepublikationen durch individuelle Nutzer" wollen die Abgeordneten nicht verhindern. Doch schon Blogger, die sich über Werbung zu finanzieren versuchen, fallen nicht unter diese Ausnahmeklausel.
Anders als hierzulande werden auch kleinste Auszüge aus Texten in Form sogenannter Snippets erfasst. Dazu kommt zwar die Ansage, dass das Leistungsschutzrecht nicht auf Links ausgedehnt werden soll. In der Praxis dürfte diese Bestimmung aber kaum tragen, da in Webadressen oft schon geschützte Überschriften von Presseartikeln eingebaut sind. Alternative Kompromissanträge der Grünen und Linken gegen Upload-Filter und das neue Leistungsschutzrecht fanden keine Mehrheit.
Weiteres Verfahren und Widerstand
Die Entscheidung des Ausschusses auf Basis der Kompromissanträge von Axel Voss muss in einer Plenarabstimmung des Parlaments noch bestätigt werden. Diese findet voraussichtlich am 4. Juli statt. In diesem Zusammenhang kann das Paket noch einmal für Änderungen geöffnet und die Ausschussempfehlung überarbeitet werden, bevor die Verhandlungen mit dem EU-Rat starten. Das Ministergremium hat sich im Namen der Mitgliedsstaaten bereits für die beklagten "Zensurmaschinen" und ein europäisches Leistungsschutzrecht ausgesprochen
Dem Beschluss war eine lange Lobby-Schlacht vorausgegangen. Neben Verbänden der Digitalwirtschaft und YouTubern hatten sich dabei auch Internetpioniere, Wikimedia, Wissenschaftler, der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye, und zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen wiederholt zu Wort gemeldet, um eine weitgehende Internetüberwachung und Zensur sowie eine Google- oder Linksteuer zu verhindern. Die Verwertungsgesellschaften hatten dagegen namhafte Künstler wie Plácido Domingo oder Jean-Michel Jarre einfliegen lassen, die sich für Upload-Filter und eine stärkere Vergütung über Online-Plattformen aussprachen. (jk)