EU-Finanzminister beschließen niedrigere Steuern für E-Books
Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, einen Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen, elektronische Publikationen niedriger besteuern zu dürfen.
Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften können in Europa künftig niedriger besteuert und damit billiger werden. Die EU-Finanzminister einigten sich am Dienstag in Luxemburg darauf, einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den EU-Ländern künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch etwa für E-Books anwenden.
Bislang gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von 5 Prozent anwenden. In Deutschland werden für E-Books 19 Prozent und für gedruckte Produkte 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verleger hatten gefordert, dies anzugleichen. Die EU-Staaten können nun künftig zwischen den Standardsteuersätzen und ermäßigten Sätzen wählen.
Das EU-Parlament hatte dem Vorschlag der Kommission bereits vor gut einem Jahr zugestimmt. Die geänderte Direktive tritt in Kraft, sobald sie in allen EU-Sprachen veröffentlicht wurde. (anw)