Elektrokleinstfahrzeuge: Augen auf beim E-Scooter-Kauf

Verbraucher könnten meinen, demnächst seien alle E-Tretroller ausnahmslos zugelassen. Dem ist aber beileibe nicht so, warnen zwei Verbände.

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Augen auf beim E-Scooter-Kauf

"Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h frei" besagt dieses Zusatzzeichen für Gehwege und Fußgängerzonen.

(Bild: bmvi.de)

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Vermutlich Mitte dieses Jahres werden Elektrokleinstfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zugelassen. Händler nutzten die Gelegenheit, E-Tretroller begleitet von Werbeaktionen stark rabattiert zu verkaufen. Dabei erfüllten fast alle diese Geräte nicht die Anforderungen der kommenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), schreiben der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und Bundesverband eMobilität. Die Käufer könnten am Ende mit leeren Händen dastehen.

Nach dem derzeitigen Entwurf der eKFV benötigen E-Scooter eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder eine Einzelzulassung. Käufer sollten darauf achten, dass das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, falls es nicht anderweitig gesetzlich zugelassen ist, schreiben die Verbände. Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 km/h fahren, würden keine nachträgliche ABE erhalten. Ausnahmen seien Fahrzeuge, die nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung zugelassen werden können. Es sei fraglich, ob die Geräte von den Herstellern nachgerüstet werden.

Die beiden Elektromobilitätsverbände monieren, dass die Zulassungsbedingungen der Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt würden. Daher gingen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass demnächst alle E-Tretroller legal gefahren werden dürfen. "300 bis 500 Euro sind für viele Menschen eine Menge Geld", sagte Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands eMobilität, "und anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott." Der regulatorische Rahmen für Elektro-Tretroller sei in einem "sehr unterentwickelten Niveau wie die gesamte E-Strategie der Bundesregierung überhaupt".

Erwartet hatten die Verbände, dass sich die Bundesregierung bei der Regulierung der E-Scooter an Pedelecs und S-Pedelecs orientiert, Deutschland habe aber "mit der Einordnung als Kraftfahrzeug einen in Europa und der Welt einzigartigen Sonderweg" gewählt. Die Konsequenz daraus seien deutlich höhere Anforderungen an Geräte wie E-Tretroller.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf für eine eKFV vor einer Woche auf den Weg geschickt. Am 17. Mai könnte der Bundesrat ihr zustimmen.

Siehe dazu die Kommentare:

(anw)