EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen
Heute etwas länger, morgen auch, und keiner schreibt auf – das darf schon jetzt nicht sein. Der EUGH geht nun weiter – und erschreckt auch deutsche Arbeitgeber.
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte (Rechtssache C-55/18).
Systeme zur Arbeitszeiterfassung nötig
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Nach dem Urteil müssen Arbeitgeber Systeme zur Arbeitszeiterfassung einrichten.
Gewerkschaften reagierten erfreut. Für die deutschen Arbeitgeber wirkt die Entscheidung aber wie aus der Zeit gefallen. "Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert", teilte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit.
Die Entscheidung dürfe keine Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, die flexibel arbeiteten. Auch künftig kann der Arbeitgeber aus Sicht des Verbands seine Beschäftigten verpflichten, ihre Arbeitszeit selbst aufzuzeichnen.
Zu viele unbezahlte Überstunden
"Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so", kommentierte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Zahl der unbezahlten Überstunden in Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme "einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich". Für Arbeitnehmer könne dies ernste gesundheitliche Folgen haben, kritisierte Buntenbach. "Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken."
Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste nach dem Urteil künftig registriert werden, etwa über Apps oder am Laptop. Wird abends von zuhause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.
"Insbesondere Start-ups arbeiten nicht nach der Stechuhr wie vor 100 Jahren", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Start-ups, Florian Nöll. "Die Flexibilität, die Arbeitnehmer selbst einfordern, wird durch solche Vorgaben eingeschränkt."
Der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber sieht das Urteil dagegen gelassen. "Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden. Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein", sagte der Experte vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der dpa. "Und wenn eh schon Überstunden festgehalten werden, ist die Erfassung der regulären Arbeitszeit ein denkbar kleiner Sprung."
Gewerkschaften zufrieden
Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Arbeitnehmern: "Arbeitszeit ist in Europa keine dokumentations- und kontrollfreie Zone mehr." Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund forderte, mit Arbeitszeit grundlegend anders umzugehen. Kliniken dürften Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger missachten.
In dem Fall vor dem EuGH hatte eine Gewerkschaft in Spanien geklagt, wo die Rechtslage bis vor wenigen Tagen ähnlich war wie in Deutschland: Es bestand nur eine Pflicht zur Aufzeichnung der Überstunden. Die Gewerkschaft argumentierte, nur bei Erfassung aller Stunden lasse sich diese Vorgabe erfüllen.
Inzwischen hat Spanien eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die Gesetzesverordnung der sozialistischen Minderheitsregierung von Pedro Sánchez trat am Sonntag in Kraft. Sie lief nicht reibungslos an. Zahlreiche Unternehmen hätten die nötigen Vorkehrungen nicht getroffen, sagte eine Sprecherin des Gewerkschaftsdachverbandes CCOO der dpa. "Chaos am ersten Montag der Arbeitszeiterfassung", titelte die Zeitung El Periódico.
Das neue Gesetz gilt für alle Unternehmen. Den Arbeitgebern bleibt überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder die Papierform wählen. Die Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden.
Grundrecht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit
Die Richter am EuGH unterstrichen die Bedeutung des Grundrechts jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof. Damit sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. (mho)