Facebook-Rechtsanwalt: "Es gibt keine Privatsphäre"

Das soziale Netzwerk argumentiert im Streit ĂĽber Datenmissbrauch im Cambridge-Analytica-Skandal damit, dass Nutzer dort gar nicht privat sein wollten.

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Facebook

(Bild: dpa, Christophe Gateau)

Lesezeit: 3 Min.

Facebook sieht im Datenskandal mit Cambridge Analytica die Rechte der betroffenen Mitglieder auf Privatheit nicht verletzt, da diese bei ihren Aktivitäten in dem sozialen Netzwerk gar nicht davon ausgingen, privat zu handeln. "Es hat kein Eindringen in die Privatsphäre gegeben, weil es keine Privatsphäre gibt", erklärte mit Orin Snyder am Mittwoch laut US-Medienberichten ein Rechtsanwalt im Namen des kalifornischen Konzerns bei einer Gerichtsanhörung in San Francisco.

Cambridge Analytica und die Facebook-Profile

Der Plattformbetreiber leugnet demnach nicht, dass in der Affäre Drittparteien Zugriff auf Nutzerdaten hatten. Snyder versuchte Vince Chhabria, Richter am Bundesgericht für den Bezirk Nordkalifornien, aber davon zu überzeugen, dass dies nicht so schlimm gewesen sei. Denn es gebe in dem Netzwerk gar keine "angemessene Erwartung auf Privatheit" der Nutzer. Gemäß dieser Logik wäre Facebook ein komplett öffentlicher Raum wie ein Marktplatz, auf dem jedem bewusst sein sollte, dass man beobachtet und belauscht werden kann.

Zumindest zum neu ausgerufenen Kurs des Portalmachers passen die weitgehenden Aussagen des Juristen nicht mehr. Der Chef des sozialen Netzwerks, Mark Zuckerberg, hatte vor Kurzem betont, dass "die Zukunft privat ist". Facebook wolle sich künftig stärker um den Datenschutz seiner Nutzer bemühen und dafür etwa auf mehr Verschlüsselung setzen und personenbezogene Informationen kürzer sowie sicherer speichern. Der Mitgründer sagte aber zugleich, man sei in den vergangenen Jahren bemüht gewesen, das "digitale Äquivalent eines öffentlichen Marktplatzes zu bauen".

Im Rahmen der Cambridge-Analytica-Affäre hatte sich die britische Big-Data-Firma während des US-Wahlkampfs unerlaubt Zugang zu Daten von Millionen Facebook-Nutzern verschafft. Mit den Informationen soll das Unternehmen über Beiträge und Werbung in dem sozialen Netzwerk geholfen haben, Anhänger des heutigen US-Präsidenten Donald Trump zu mobilisieren und zugleich potenzielle Wähler der Gegenkandidaten Hillary Clinton vom Urnengang abzuhalten.

In dem Verfahren in San Francisco, das sich noch in einer Vorrunde befindet, hat Chhabria zahlreiche Klagen gegen Facebook von unterschiedlichsten Interessensvertretern gebündelt. Der US-Konzern drängt den Richter dazu, die Beschwerden zurückzuweisen, den Fall einzustellen und dem Betreiber so potenziell hoch ausfallende Schadenersatzansprüche zu ersparten. Chhabria, der auch mit Klagen gegen den Chemieriesen Bayer-Monsanto betraut ist, hat aber bereits durchblicken lassen, dass er die Eingaben gegen Facebook zumindest teilweise für begründet hält.

Er teilte den Klägern bereits vor der jetzigen Anhörung mit, dass das Gericht höchstwahrscheinlich die Position einnehmen werde, dass private Informationen der Betroffenen ohne deren Einwilligung nach außen gedrungen seien. Dem Konzern droht parallel eine Rekordstrafe der US-Handelsaufsicht FTC in Höhe von bis zu fünf Milliarden US-Dollar wegen Datenschutzverstößen in dem Fall. (tiw)