Hamburger Blue Port: Hobby-Fotografin sollte für Instagram-Bild zahlen
Die Lichtinstallation Blue Port im Hamburger Hafen sorgt für Wirbel, nachdem eine Verwertungsgesellschaft eine Rechnung für ein Instagram-Foto versandte.
Blau erstrahlt noch bis zum 15. September der Hamburger Hafen dank des Projekts Blue Port. Seit 2008 taucht der Künstler Michael Batz die Elbe im Zentrum der Hafenstadt und die Bauwerke rundherum in mystisches Licht, das zu eigenen Fotoaufnahmen geradezu einlädt und die von Bewunderern oft über soziale Medien geteilt werden. Doch diesmal gab es dabei Ärger aufgrund des Urheberrechts, da solche Bilder von temporären Kunstaktionen streng genommen nicht unter die Panoramafreiheit fallen.
Kunstprojekt Blue Port in Hamburg (17 Bilder)
(Bild: Michael Batz)
So rieb sich eine Hamburgerin verwundert die Augen, als sie nach der Veröffentlichung eines Schnappschusses auf Instagram eine Rechnung in Höhe von rund 28 Euro erhielt. Die Zahlungsaufforderung für die Lizenzgebühr verschickte laut einem Bericht der Hamburger Morgenpost die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Batz und seine Rechte vertritt. Dieser erklärte gegenüber der Zeitung, er habe "natürlich überhaupt nichts dagegen", "dass vom Blue Port private Fotos gemacht werden". Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sollten sich die Nutzer aber direkt an die VG Bild-Kunst wenden.
Instagram mit "eigenen Rechten"
Stein des Anstoßes: Plattformbetreiber wie Facebook mit der Tochter Instagram behalten sich eigene Rechte vor, wenn Mitglieder Fotos auf den Portalen hochladen. Batz als Schöpfer des Lichtkunstwerks wollte dafür einen Ausgleich, was viele Social-Media-Nutzer aber verunsicherte und empörte. Der Künstler baute daher am Mittwoch einen Hinweis auf der Webseite für die Touristenattraktion ein, dass "nach einer Vielzahl von Nachfragen bezüglich der Möglichkeit", Bilder vom Blue Port zu veröffentlichen, "aktuell zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden" sei.
Demnach soll es nun erlaubt sein, dass Hobbyfotografen für eine "nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist". Batz betonte gegenüber heise online, dass Laien "keine Gebühren zahlen". In diesen Fällen sei keinerlei Lizenz erforderlich, also etwa auch kein Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung oder die bestehenden Rechte wie etwa bei Creative Commons. Er wolle, dass alle Freude haben könnten an der Installation. Wer eigene Aufnahmen vom Blue Port aber kommerziell nutzen wolle, müsse sich weiterhin bei der VG Bild-Kunst um eine Freigabe bemühen. (anw)