Hate Speech: Bayern fordert Anpasssungen im Strafrecht
Beleidigungen und Verleumdungen sind keine Kavaliersdelikte. Gerade im vermeintlich anonymen Internet wird mehr gehetzt denn je.
Beleidigungen und Verleumdungen sollen nach dem Willen Bayerns künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. "Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch im Zusammenhang mit Cybermobbing zeige sich eine andere Qualität. "Wir müssen das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen."
Konkret fordert Eisenreich in seinem Entwurf für das Bundesgesetz bei Beleidigungen eine Höchststrafe von zwei Jahren (bisher ein Jahr) und bei übler Nachrede von bis zu drei Jahren (bisher ein Jahr). Für Verleumdungen sollen bis zu fünf Jahre statt bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. "Unser Rechtsstaat muss sich gegen die zunehmende Verbreitung von Hass und Hetze mit aller Entschlossenheit zur Wehr setzen. Wer Extremismus wirksam bekämpfen will, muss bei den Worten anfangen", sagte der CSU-Politiker.
Zentrale Regelungen im Strafrecht seit 150 Jahren kaum verändert
Eisenreich spricht sich dafür aus, das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktuell zu ändern, sondern es umfassend zu modernisieren. Dies habe er auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jüngst per Brief mitgeteilt. "Ich möchte das Beleidigungsstrafrecht nicht nur bei der Bekämpfung von Hatespeech anpassen. Auch was Cybermobbing und Hassreden gegen Personen, die im öffentlichen Leben stehen, angeht, muss das Strafrecht nachgeschärft werden." Die zentralen Regelungen zu Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung seien im Wesentlichen in den vergangenen 150 Jahren nicht verändert worden.
In besonderem Maße seien härtere Strafen bei sogenannter Hate Speech notwendig. "Zunehmend werden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politikern zum Ziel von Hass und Hetze", so Eisenreich. "Dies führt zu einer nicht hinnehmbaren Vergiftung des gesellschaftlichen und politischen Klimas in unserem Land."
Menschenverachtung – Strafverfolgung ohne Strafantrag
Der bayerische Vorschlag für die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können. "Diese Fälle gehen uns alle an. Der Staatsanwalt muss hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht", betonte der bayerische Justizminister. Für einen erfolgreichen Kampf gegen Hass und Hetze brauche Deutschland ein zeitgemäßes Strafrecht. (bme)