Hessen: Grundrecht auf Datenschutz und digitale Infrastruktur
Die Hessen haben beschlossen, die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und Vertraulichkeit von IT-Systemen in die Verfassung aufzunehmen.
Bei einer Volksabstimmung im Rahmen der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag haben die Wähler nicht nur die Todesstrafe abgelehnt, sondern mit 90,9 Prozent auch ein Grundrecht auf Datenschutz in der Verfassung des Landes verankert. Artikel 12a besagt damit nun: "Jeder Mensch ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen."
Die neue Regel kodifiziert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil von 1983 aufgestellt hat. Weiter schreibt der Artikel fest: "Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden gewährleistet." Damit übernehmen die Hessen auch das noch vergleichbar junge, von den Karlsruher Richtern 2008 begründete Computer- beziehungsweise IT-Grundrecht in die Verfassung auf.
Besonderes SchutzbedĂĽrfnis
Grenzenlos gelten die neuen Verfassungsvorgaben nicht. Einschränkungen der neuen Rechte bedürfen aber zumindest eines Gesetzes, heißt es in dem Artikel. Der hessische Landtag hatte die Initiative unter anderem damit begründet, dass die Privatsphäre von Einzelnen beim Nutzen von IT-Systemen vor allem durch heimliche Zugriffe etwa über Spähprogramme gefährdet sei. Es bestehe damit "ein Bedürfnis für besonderen Schutz".
Auf Bundesebene drängen die Grünen schon seit Jahren darauf, ein "Datenschutzgrundrecht" zu schaffen. Das Recht auf Privatheit müsse zunehmend gegen den Staat und gegen die Wirtschaft verteidigt werden, erklärte 2008 die grüne Bundestagsfraktion. Es sei wünschenswert, dass die Bürger ihre grundlegenden Rechte aus dem Grundgesetz selbst auch im Bereich der neuen Technologien in hinreichender Klarheit entnehmen könnten. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) tat die Initiative aber als Symbolpolitik ab.
Juristen eher skeptisch
Juristen betrachten den hessischen Schritt mit gemischten Gefühlen. Zumindest sei es damit gelungen, "mit Beteiligung aller relevanten politischen Kräfte einen Konsens zu erzielen", schreiben die Rechtswissenschaftler Jan Keesen und Jacob Ulrich in einem Kommentar. So müsse allein der Versuch, mit der Einführung des einschlägigen Artikels "dem gesellschaftlichen und technologischen Fortschritt zu begegnen", positiv bewertet werden. Ob sich über die reine Symbolik dieses Ansatzes hinaus etwas in der Lebenswirklichkeit der Bürger ändere, bleibe aber abzuwarten. (vbr)